Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Juni 2024

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Juni 2024

 

 

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 12. Juni 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und zwei Fälle des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden.  Er soll im Februar 2023 bei einer polizeilichen Personenkontrolle in Speyer mehr als 26 Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf mit sich geführt und in der Wohnung seiner Freundin mehr als 11 Gramm Amphetamin und mehr als 93 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben. Ferner soll er im März 2023 in der Wohnung eines Dritten in Speyer mehr als 2 Gramm Speyer (nicht mehr strafbar) und 35 Gramm Amphetamin bei sich gehabt haben. Im November 2023 soll er schließlich in seiner Wohnung in Speyer mehr als 10 Gramm Marihuana (nicht mehr strafbar) und mehr als 6 Gramm Amphetamin aufbewahrt haben.

 

am 19. Juni 2024 um 11:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 65-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen wird. Er soll auf mehreren Datenspeichern (zwei Festplatten, ein Mobiltelefon, ein PC) über eine Vielzahl von Bild- und Videodateien (720 Bilder, 186 Videos) verfügt haben, die weibliche Kinder bei realen sexuellen Handlungen zeigen.

 

 

am 19. Juni 2024 um 13:15 Uhr

gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im November 2023 in seiner Wohnung in Speyer mehr als 100 Gramm Marihuana und mehr als 18 Gramm MDMA zum überwiegenden gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt und dabei zwei geladene Schreckschusswaffen in griffbereiter Nähe gehabt haben. Ein kleiner Teil der Drogen soll zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

 

 

am 26. Juni 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen werden. Er soll von einem gesondert verfolgten Mittäter im Frühjahr 2021 in Herxheim bei Landau 500 Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Etwa einen Monat später soll er in seiner Wohnung in Schifferstadt von dem gesondert verfolgten Dritten weitere 500 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erhalten haben.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 3. Juni 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen wird. Er soll im August 2022 in Schwegenheim das im Hof des Bürgermeisteramts abgestellte Fahrrad des Ortsbürgermeisters mitgenommen und als ihn dieser verfolgte und das Rad festhielt gegen ihn geschlagen und getreten haben, um das Rad zu behalten. In diesem Zusammenhang soll sich das Opfer Schürfwunden zugezogen haben. Auch soll es von dem Angeklagten verbal beleidigt und bedroht worden sein.

In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen im September 2022 in Speyer in seiner Wohnung Cannabis (nicht mehr strafbar) und mehr als 5 Gramm Amphetamin aufbewahrt zu haben.

In einer dritten Anklage wird dem Angeklagten ein Diebstahl mit Waffen vorgeworfen. Er soll im April 2023 in einem Supermarkt in Speyer Lebensmittel und Getränke im Wert von etwa 15,00 Euro gestohlen und dabei griffbereit ein Taschenmesser bei sich geführt haben.

Schließlich wird ihm in einer vierten Anklage vorgeworfen im April 2023 in einem anderen Supermarkt in Speyer Sportsachen und eine Umhängetasche im Wert von mehr als 100 Euro gestohlen zu haben.

 

am 10. Juni 2024 um 13:45 Uhr

gegen einen 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2023 Speyer bei einer polizeilichen Personenkontrolle mehr als 77 Gramm Haschisch bei sich gehabt haben um es gewinnbringend weiterzuverkaufen. 

Die Verhandlung ist nichtöffentlich.

 

am 17. Juni 2024 um 11:00 Uhr

gegen einen 20-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2023 in Ravensburg im öffentlichen Bereich eine durchgeladene Gas-Signal-Pistole bei einer Polizeikontrolle mit sich geführt haben.

 

am 17. Juni 2024 um 13:15 Uhr

gegen eine mittlerweile 21-jährigen Angeklagte aus Schifferstadt, der von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Betrug vorgeworfen wird. Sie soll, nachdem eine unbekannt gebliebene weibliche Person bei dem Opfer angerufen hatte und wahrheitswidrig behauptet hatte, einer Freundin des Opfers sei etwas Schlimmes passiert sei, das Opfer in Berlin aufgesucht, wahrheitswidrig behauptet haben, sie sei Polizeibeamtin, und mit der ebenfalls wahrheitswidrigen Behauptung die Sachen würden als Kaution benötigt, Bargeld, Goldmünzen und Schmuck im Wert von etwa 80.000,-  Euro erlangt haben.

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

 

Speyer, den 31. Mai 2024

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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