Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Juni 2023

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Juni 2023

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 5. Juni 2023 um 8:45 Uhr

gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft der Besitz und das Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen werden. Er soll im April 2022 in Speyer über ein soziales Netzwerk eine kinderpornographische Datei verschickt und bis Juli 2022 auf zwei seiner Mobiltelefone kinderpornographische Bild- und Videodateien abgespeichert haben.

 

am 7. Juni 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 61-jährigen Angeklagten aus Limburgerhof, dem von der Staatsanwaltschaft sechs vorsätzliche Fahrten ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden. Er soll im Juni 2020 unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen werden. Er soll im Februar, Juni, Juli, August 2020 (zweimal) und im April 2021 in Speyer, Limburgerhof und Otterstadt mit verschiedenen Pkws am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.

In einer zweiten Anklage werden ihm elf weitere Fahrten ohne Fahrererlaubnis vorgeworfen. Er soll von August 2020 bis Dezember 2020 in Speyer Fahrten für eine gemeinnützige Organisation vorgenommen haben ohne Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

 

 

am 14. Juni 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten aus Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2022 in der Bahnhofstraße der Geschädigten einen Geldschein entrissen haben. Als diese ihn aufforderte ihm das Geld zurückzugeben, soll er sie weggestoßen und am Unterarm gekratzt haben, um das Geld zu behalten.

Weiterhin hat der Angeklagte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Darin wird ihm vorgeworfen eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im Juli 2021 in Römerberg nach massivem Alkoholgenuss dem Geschädigten eine Kopfnuss verpasst haben. Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen und mit dem vorgenannten Verfahren verbunden.

 

am 14. Juni 2023 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 42-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft Geldfälschung in Tateinheit mit Unterschlagung vorgeworfen wird. Er soll zwischen Ende April 2022 und Anfang Mai 2022 in Speyer anlässlich seiner Tätigkeit als angestellter Friseur acht von ihm zuvor beschaffte gefälschte 50 Euro Geldscheine in die Kasse gelegt und im Gegenzug 400 Euro aus der Kasse entnommen haben, wobei ihm das Geld anvertraut gewesen sein soll.

 

am 21. Juni 2023 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 31-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im September 2022 in Speyer mehr als 150 Gramm Marihuana und eine geringe Menge Kokain unerlaubt aufbewahrt haben.

 

am 28. Juni 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 25-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im März 2022 und danach in der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg bei einem Onlinehandel ein Kilogramm einer unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Substanz gekauft und an Dritte weiterverkauft haben.

 

am 28. Juni 2023 um 10:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im September 2022 in Speyer in seinem Rucksack knapp 90 Gramm Marihuana und eine geringe Menge Kokain unerlaubt mit sich geführt und in einem Tresor seiner Wohnung in Speyer neben einem Schlagstock mehr als 10 Gramm MDMA aufbewahrt haben. Beide Betäubungsmittel sollen zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 19. Juni 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl im besonders schweren Fall in Tateinheit mit einer Straßenverkehrsgefährdung und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Er soll im September 2022 in Speyer einen Schlüssel eines Pkws, den der Berechtigte verloren hatte, gefunden und an sich genommen und anschließend mittels diesem Schlüssel den Pkw des Geschädigten entwendet haben. Er soll im Anschluss daran mit dem Pkw, ohne im Besitz der dazu erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, im alkoholisierten Zustand gefahren sein und dabei alkoholbedingt mehrere Fahrzeuge beschädigt haben, bis er schließlich mit einem Geländer kollidierte.

In einer weiteren Anklage wird ihm ein Diebstahl geringwertiger Sachen vorgeworfen. Er soll im Februar 2023 in Speyer in einem Supermarkt zwei Flaschen Wein gestohlen haben.

In einer dritten Anklage werden ihm drei weitere Diebstähle, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll, vorgeworfen. Er soll im September 2022 in Speyer ein Fahrrad und einen City-Roller entwendet haben, um die beiden Fahrzeuge für sich zu verwenden. Ferner soll er die Tür eines unverschlossenen Pkws geöffnet und den Pkw erfolglos nach Stehlenswertem durchsucht haben.

In einer vierten Anklage wird ihm vorgeworfen unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Januar 2023 auf einem Parkplatz in Speyer in einer Tüte mehr als 20 Gramm Haschisch und eine geringe Menge Marihuana aufbewahrt haben.

Die Verfahren wurden vom Jugendrichter übernommen.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 31. Mai 2023

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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