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Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Juni 2022

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Juni 2022

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 8.  Juni 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 33-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen im Oktober 2019 auf einem kombinierten Rad- und Fußweg in Richtung der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Speyer der Geschädigten, die zusammen mit ihrem Ehemann mit dem Fahrrad unterwegs war, den Weg verstellt und sie zu Boden gerissen haben. Anschließend soll der Angeklagte auf die am Boden liegende Geschädigte eingetreten haben, während die gesondert verfolgten Mittäter den Ehemann festgehalten haben sollen.

 

am 8. Juni 2022 um 14:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 37-jährigen Angeklagten aus Mannheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, in vier Fällen unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll.  Ferner soll er eine gemeinschaftliche versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen haben. Er soll von September bis November 20214 in Mannheim dreimal 0,2 Gramm Heroin erworben haben und versucht haben in Schifferstadt fünf Gramm Heroin für 230 Euro zu erwerben. Im Zuge des letzten Drogengeschäftes sollen der Angeklagte und zwei gesondert verfolgte Mittäter von dem Verkäufer gewaltsam die Herausgabe seines Geldbeutels verlangt haben, um auf dieses Weise von diesem 150 Euro zu erlangen, die er einem der gesondert verfolgten Mittäter angeblich geschuldet habe. Der Geschädigte habe sich jedoch losreisen und fliehen können. Einer der beiden gesondert verfolgten Mittäter habe anschließend den Geldbeutel weggeworfen.

Der Angeklagte war längere Zeit unbekannten Aufenthalts.

 

am 20. Juni 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 45-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Der Angeklagte soll von 2018 bis September 2021 aus seiner Wohnung heraus Betäubungsmittel verkauft haben. Zuletzt sollen sich dort noch mehr als zehn Gramm Amphetamin, vier Ecstasy-Tabletten, fast 40 Gramm Marihuana und Streckmittel befunden haben. Ein kleiner Teil der Betäubungsmittel soll zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

 

am 20. Juni 2022 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft neun Fälle des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden.  Er soll im Januar 2021 und danach im Stadtgebiet von Speyer an den Abnehmer neun Mal ein bis fünf Gramm Marihuana für jeweils 10 Euro pro Gramm verkauft haben, um sich daraus eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Ferner soll er im November 2021 knapp ein Gramm Marihuana in seiner Wohnung in Speyer aufbewahrt haben.

 

am 29. Juni 2022 um 9:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben, unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben und unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Februar 2019 in Speyer einer Person 50 Gramm Kokain übergeben haben, damit diese die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft. Ferner soll er kurz davor derselben Person in Ludwigshafen am Rhein unentgeltlich eine Konsumeinheit zur Überprüfung der Qualität überlassen haben. Schließlich soll er bis Februar 2020 in seiner Wohnung in Speyer eine geringe Menge Kokain aufbewahrt haben.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 18. November 2020 vorgesehen.

 

am 29. Juni 2022 um 14:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 44-jährigen Angeklagten aus dem Raum Mannheim, dem von der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2020 in der Nähe des Bahnhofs in Speyer von einem gesondert verfolgten Mittäter mehr als 10 Gramm Heroin für 420 Euro erworben haben. Das Betäubungsmittel soll zum gewinnbringenden Weiterverkauf und zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 1. Dezember 2021 vorgesehen.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 13. Juni 2022 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 23 und 20-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen wird. Darüber hinaus soll der 20-Jährige zwei Beleidigungen und tateinheitlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und eine versuchte Körperverletzung begangen haben. Die beiden Angeklagten sollen im Januar 2021 in Speyer dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht und einem harten Gegenstand auf den Hinterkopf geschlagen haben, weil dieser in ihrem Revier „gechillt“ habe.  Beim Weggehen sollen sie dem Geschädigten gedroht haben ihn kalt zu machen, was dieser ernst genommen haben soll. Im März 2021 soll der 20-Jährige einen Polizeibeamten bei zwei unterschiedlichen Gegebenheiten als Affen bezeichnet haben. Dazwischen soll er sich – nachdem die Polizeibeamten einen Platzverweis durchsetzen wollten – massiv gewehrt und mit den Fäusten nach den Beamten geschlagen haben, jedoch keinen von ihnen getroffen haben.

In einem Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hat, wird ihm vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Er soll im Juli 2021 in Speyer mit einem Pkw gefahren sein, obwohl gegen ihn ein Fahrverbot verhängt und sich der Führerschein infolgedessen in amtlicher Verwahrung befunden haben soll.

In einer weiteren Anklage wird ihm ein weiteres vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Er soll im Januar 2022 in Speyer mit einem Pkw gefahren sein, obwohl ihm mittlerweile die Fahrerlaubnis entzogen worden war.

 

am 15. Juni 2022 um 11:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Beleidigungen vorgeworfen werden. Er soll im September 2020 in der Jugendstrafanstalt Wittlich anlässlich der Eröffnung einer Disziplinarmaßnahme eine Beamtin bei zwei Anlässen als „Fotze“ bezeichnet haben um in ihrer Ehre zu verletzen.

 

am 27. Juni 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Hanhofen, dem von der Staatsanwaltschaft eine besonders schwere räuberische Erpressung sowie drei Beleidigungen, in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, vorgeworfen werden. Er soll im August 2021 in Speyer die beiden Geschädigten mit einem Cuttermesser bedroht und sie aufgefordert haben, die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf den Boden zu legen. Er soll auf diese Weise einen äußerst geringen Geldbetrag und Rauchutensilien erlangt haben. Im Oktober 2021 soll er in Hanhofen zwei Polizeibeamte unter anderem als Arschlöcher bezeichnet haben um sie in ihrer Ehre zu verletzen.  Im weiteren Verlauf soll es zu zwei neuerlichen Beleidigungen gekommen sein. Auch soll er den Beamten damit bedroht haben, dass er sie umzuhauen und ihnen den Arsch aufreißen werde.

 

am 27. Juni 2022 um 9:45 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft Anstiftung zum Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2020 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt zwei Mitgefangene dazu gebracht haben, ihn bewusst wahrheitswidrig einer Körperverletzung zum Nachteil eines anderen Mitgefangenen zu bezichtigen, damit er in eine andere Abteilung verlegt wird.

 

am 27. Juni 2022 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und ein Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2021 in Bingen im Besitz von etwa 15 Gramm Marihuana gewesen sein, um die Betäubungsmittel gewinnbringend weiter zu verkaufen. Ferner soll in eine Sporthalle in Bingen eingedrungen sein und einen PC-Bildschirm um Wert von etwa 500 Euro erlangt haben.

 

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 30. Mai 2022

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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