I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 3. Juni 2020 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 55-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Januar 2019 in Speyer in seiner Wohnung die Geschädigte überrumpelt, ihr gegen ihren Willen die Hose und die Unterhose heruntergezogen und sie geküsst haben. Später soll er sich neben sie gelegt, sie an der Brust angefasst und mit einem Finger mehrfach gegen deren Willen in die Vagina eingedrungen sein. Dabei soll die Frau Schmerzen erlitten haben.
Fortsetzungstermin ist für den 8. Juni 2020, 10:00 Uhr bestimmt.
am 17. Juni 2020 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung vorgeworfen wird. Der alkoholisierte Angeklagte soll seiner damaligen Lebensgefährtin im September 2019 in Schifferstadt die Hose und die Unterbekleidung heruntergerissen haben, die Beine auseinandergedrückt, der sich wehrenden Geschädigten die Hände weggedrückt und anschließend gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr durchgeführt haben, wobei er sie an den Händen festgehalten haben soll.
Das Jugendschöffengericht:
am 15. Juni 2020 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2019 in Speyer mit mehreren gesondert verfolgten Mittätern den Geschädigten umstellt und von ihm die Herausgabe der von dem Geschädigten getragene Jacke im Wert von mehr als 250, -- Euro gefordert haben. Aus Angst sei der Geschädigte dem nachgekommen und habe dem Angeklagten, der die Jacke sogleich angezogen habe, übergeben. Von einer weiteren Person sei von einem der Mittäter unter Androhung von Schlägen eine weitere Jacke erfolgreich herausverlangt worden.
am 22. Juni 2020 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 17 und 18-jährige Angeklagte aus Speyer, denen ein gemeinschaftlicher Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen wird. Sie sollen im Juli 2019 in Speyer einen mittels Lenkradschloss abgesperrten Roller im Wert von 500, -- Euro mitgenommen, später aber stehen gelassen haben, nachdem sie erfolglos versucht hatten das Schloss zu knacken.
In einer weiteren Anklage wird ihnen ein weiterer Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Sie sollen im Oktober 2019 aus einem Schacht eines durch eine Glasscheibe gesicherten Automaten der Sparkasse knapp 100, -- Euro gestohlen haben.
Ferner wird dem 18-jährigen Angeklagten in einer weiteren Anklage eine Beleidigung vorgeworfen. Er soll im August 2019 auf seinem öffentlichen Instagram-Profil einen Polizeibeamten beleidigt haben.
Dem 17-Jährigen werden in einer weiteren Anklage ein Wohnungseinbruchsdiebstahl, fünf gewerbsmäßige Diebstähle, in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und zwei weitere Fälle des Hausfriedensbruchs vorgeworfen.
Er soll im August 2019 mit einem gesondert verfolgten Mittäter durch ein Fenster in ein Wohnhaus in Harthausen eingedrungen um Wertsachen zu stehlen. Nachdem sie von den Bewohnern bemerkt wurden und diese die Polizei verständigten, soll der Angeklagte und sein Mittäter geflüchtet sein, wobei sie das Diebesgut mit Ausnahme einer Uhr und eine Kette zurückließen. Im September 2019 soll der Angeklagte mit einem gesondert verfolgten Mittäter in einem Kaufhaus in Speyer Parfum im Wert von fast 90, -- Euro gestohlen haben, um dieses gewerbsmäßig zu verkaufen. Entgegen eines bestehenden Hausverbots soll der Angeklagte im Oktober 2019 das Kaufhaus erneut betreten haben. Im Oktober 2019 soll er ferner an einem Tag in einer Parfümerie Parfum im Wert von fast 200, -- Euro, wenig später mit einer gesondert verfolgten Person in derselben Parfümerie im Wert von mehr als 130, -- Euro und bei einem dritten Aufsuchen Parfum im Wert von mehr als 110, -- Euro gestohlen haben, wobei er in allen drei Fällen gewerbsmäßig gehandelt haben soll. Dieselbe Parfümerie soll er schließlich im November 2019 erneut aufgesucht haben und dort wiederum Parfüm im Wert von 530, -- Euro gestohlen haben.
am 29. Juni 2020 um 13:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 16-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung und eine sexuelle Nötigung vorgeworfen werden. Er soll im September 2019 in Speyer im Eingangsbereich eines Krankenhauses eine damals 14-Jährige geküsst und versucht haben eine Hand in die Hose der jungen Frau zu schieben um sie im Intimbereich zu berühren. Erst als sie ihm eine Ohrfeige gegeben habe, soll er von ihr abgelassen haben. Anschließend soll er eine 19-Jährige, die die 14-Jährige begleitet hatte, an gleicher Stelle zum Geschlechtsverkehr aufgefordert haben und ihr an die Brust gefasst haben. Nachdem sie das Ansinnen des Angeklagten abgelehnt habe, soll er sie zum Oralverkehr gezwungen haben.
In zwei weiteren Anklagen werden ihm jeweils ein Diebstahl vorgeworfen. Er soll zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter im September 2019 am Bahnhof in Schifferstadt ein unverschlossenes Damenfahrrad gestohlen haben. Im Dezember 2019 soll er als Praktikant in einem Kaufhaus in Speyer aus einem Aufenthaltsraum sog. AirPods im Wert von mehr als 140, -- Euro gestohlen haben.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts wird die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken dringend empfohlen. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.
Speyer, den 29. Mai 2020
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts