I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 6. Juli 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 37-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge sowie drei Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln - vorgeworfen werden. Er soll ab September 2021 bis Oktober 2021 in Schifferstadt verschiedene Betäubungsmittel (Amphetamin, XTC) besessen haben um sie zum Teil gewinnbringend weiter zu verkaufen. Dabei soll es sich um mehr als 15 Gramm, knapp 25 Gramm und knapp acht Gramm Amphetamin und zwischen einer und fünf XTC-Pillen gehandelt haben. Schließlich soll er im März 2022 mehr als 100 Gramm Amphetamin und elf XTC-Pillen in seinem Rucksack verwahrt haben, um davon knapp 100 Gramm Amphetamin gewinnbringend weiter zu verkaufen.
am 11. Juli 2022 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 49-jährige Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft ein Betrug vorgeworfen wird. Sie soll im November 2019 in Speyer einen Werkvertrag abgeschlossen haben, obwohl sie nicht zahlungsfähig und –willig gewesen sein soll. Dadurch soll dem beauftragten Containerdienst ein Schaden von mehr als 3.500,- Euro entstanden sein.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 14. Juli 2021 vorgesehen.
am 20. Juli 2022 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 39-jährige Angeklagte und ihren mittlerweile 42-jährigen Ehemann, beide aus Speyer. Der Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl und elf Fälle des Computerbetruges vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ferner gemeinschaftlich mehr als 100 weitere Computerbetrügereien begangen haben. Zunächst soll die Angeklagte im Oktober 2017 in Speyer aus dem Haus des Geschädigten dessen EC-Karte gestohlen haben. Anschließend soll sie diese Karte von Oktober 2017 bis Oktober 2018 im Lastschriftverfahren verwendet und unberechtigt Geld auf das Geschäftskonto ihres Ehemanns transferiert haben, wobei er ihr sein Kartenlesegerät zur Verfügung gestellt haben soll. Dabei soll ein Schaden von mehr als 66.000 Euro entstanden sein. Daneben soll die Angeklagte in elf Fällen von September 2018 bis Oktober 2018 unberechtigt Barabhebungen in Höhe von mehr als 9.000 Euro vorgenommen haben.
Fortsetzungstermin ist für den 25. Juli 2022, 9:00 Uhr bestimmt.
Die Hauptverhandlung am 2. Juni 2021 musste ausgesetzt werden.
am 27. Juli 2022 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 23 und 25-jährigen Angeklagte, denen von der Staatsanwaltschaft eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und dem 25-Jährigen darüber hinaus eine weitere vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Die beiden Angeklagten sollen unter Einfluss von Alkohol und Cannabis im Oktober 2020 vor einem Schnellrestaurant in Speyer von den beiden Geschädigten unter Vorhalt einer im Beisein der Geschädigten abgebrochenen Bierflasche Geld gefordert und dabei in Verletzungsabsicht Stichbewegungen mit der Bierflasche vorgenommen haben. Den Geschädigten soll es schließlich gelungen sein zu fliehen, sodass das Vorhaben der Angeklagten scheiterte. Daneben soll der 25-Jährige einen Mitgefangenen im November 2020 in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) in der Hofstunde angegriffen und auf ihn eingeprügelt, ihm ins Gesicht getreten und auf ihn mit den Fäusten eingeschlagen haben, sodass der Geschädigte benommen wurde und unter anderem seine Lippe blutete.
In einer weiteren Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem 25-Jährigen einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vor. Er soll im Januar 2021 in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) während eines Haftaufenthalts einem Vollzugsbeamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen und einen zweiten Beamten angegriffen haben. Dabei soll er auch den zweiten Beamten verletzt haben.
Schließlich wird dem 25-Jährigen in einer dritten Anklage eine weitere vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Mai 2021 während einer Hofstunde in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach einen Mitgefangenen mittels Kopfstoßes verletzt haben.
Das Jugendschöffengericht:
am 4. Juli 2022 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft Anstiftung zum Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2020 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt zwei Mitgefangene dazu gebracht haben, ihn bewusst wahrheitswidrig einer Körperverletzung zum Nachteil eines anderen Mitgefangenen zu bezichtigen, damit er in eine andere Abteilung verlegt wird.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 27. Juni 2022 vorgesehen.
am 18. Juli 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird. Er soll im Januar 2022 in Speyer dem Geschädigten eine Mütze vom Kopf gezogen und sich deren Besitz gesichert haben, indem er den Geschädigten weggestoßen und Drohungen gegen ihn ausgesprochen habe.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 18. Juli 2022 um 14:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2020 gegenüber Beamten der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einen Mitgefangenen bewusst wahrheitswidrig einer Körperverletzung zum Nachteil eines anderen Mitgefangenen bezichtigt haben.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 16. Mai 2022 vorgesehen.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon
062326092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Speyer, den 29. Juni 2022
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts