| Amtsgericht Speyer

Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Juli 2020

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Juli 2020

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 29. Juli 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll im November 2019 in Speyer sich mit einem nachgemachten Schlüssel Zutritt zu einem Einfamilienhaus verschafft und unter anderem eine Geldkassette mit mehreren 100 Euro sowie weitere Bargeld und eine Sondermünze gestohlen haben.

am 29. Juli 2020 um 10:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 39-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in vier Fällen unerlaubt gewerbsmäßig mit Betäubungsmittel Handel getrieben zu haben und dabei in drei Fällen tateinheitlich unerlaubt Betäubungsmittel angebaut und in einem Fall tateinheitlich unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben. Er soll vor Juni 2018 in seiner Wohnung zu drei verschiedenen Zeitpunkten Cannabispflanzen angebaut haben zum überwiegenden Weiterverkauf. Nur ein geringer Teil der angebauten Menge soll für ihn bestimmt gewesen sein. 49 Pflanzen in drei verschiedenen Wachstumsstufen gehandelt haben. Ferner soll er im Juni 2018 in seiner Wohnung mehr als sieben Gramm Haschisch, mehr als 50 Gramm Marihuana, 10 MDMA Tabletten (XTC) sowie Cannabissamen aufbewahrt haben. Auch diese Betäubungsmittel (Marihuana, Haschisch und XTC) sollen zum überwiegenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.

 

Das Jugendschöffengericht:

am 13. Juli 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft Hausfriedensbrüche und ein Diebstahl vorgeworfen werden. Er soll von September bis November 2019 trotz bestehenden und ihm auch bekannten Hausverbots das Stadthaus in Mainz betreten und im September 2019 in einem Kaufhaus in Mainz zwei Geldbörsen im Wert von knapp 70 Euro gestohlen haben.

 

am 20. Juli 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 16- Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatanwaltschaft ein versuchter gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen wird. Er soll zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter (Hauptverhandlung am 9. März 2020) im Mai 2019 in Speyer von dem Geschädigten verlangt haben, dass er ihnen seine Musikbox gibt. Als dieser dem nicht nachgekommen sei, sollen der Angeklagte und der Mittäter versucht haben die Box durch den Einsatz eines Faustschlages zu erlangen, was aber fehlschlug, da sie die Musikbox nicht beim Geschädigten in dessen Sachen fanden.

In einer zweiten Anklage werden ihm zwei Diebstähle vorgeworfen. Er soll im Februar 2019 in Speyer aus einem Kühlwagen Getränke im Wert von mehr als 100,- Euro gestohlen und in einem Supermarkt in Hockenheim im März 2019 eine Flasche Saft im Wert von knapp 2,- Euro gestohlen haben.

Das Verfahren gegen den Angeklagten war abgetrennt worden.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 20. Juli 2020 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten dem von der Staatanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung sowie zwei weitere Beleidigungen, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, vorgeworfen werden. Er soll im März 2019 beim Faschingsumzug in Neuhofen aufgrund seiner Alkoholisierung ärztlich versorgt worden sein und dabei die hinzugerufenen Beamten beleidigt und gegen die Beamten, die ihn versuchten festzuhalten, geschlagen und getreten haben. Dabei verletzte er eine Beamtin, die eine Distorsion des linken Handgelenks erlitten haben soll.

Ferner soll der Angeklagte, der damals in Neuhofen wohnte, im Mai 2019 einen Nachbarn beleidigt haben, als dieser sich bei ihm wegen einer vorangegangenen Ruhestörung bei ihm beschwerte und ihn mit mehreren Faustschlägen verletzt haben, wodurch dieser eine blutende Platzwunde erlitten haben soll.

Schließlich soll er im Juni 2019 in Limburgerhof Kommunalbeamte, die wegen Ruhestörung auf einem Spielplatz verständigt worden waren, beleidigt haben.

Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 30. März 2020 stattfinden.

am 27. Juli 2020 um 9:00 Uhr

gegen zwei 16-jährige und einen 17-jährige Angeklagte, aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen- Römerberg und Speyer. Den beiden 16-Jährigen wird eine besonders schwere räuberische Erpressung, dem 17-Jähren Beihilfe hierzu vorgeworfen. Darüber hinaus wird einem der beiden 16-Jährigen eine Beleidigung vorgeworfen.

Die beiden Haupttäter sollen im April 2019 in Speyer mit Halstüchern maskiert arbeitsteilig unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe von Mitarbeitern eines Kiosks die Herausgabe des Bargeldes verlangt und erhalten haben. Mit der Beute in Höhe von mehr als 1.000,-  Euro sollen sie geflohen und in der Nähe des Tatorts – wie vereinbart – von dem 17-Jährigen Kleidung zum Wechseln erhalten haben.

Einer der beiden 16-Jährigen soll im Februar 2019 in Heidelberg zwei Polizeibeamten den sogenannten Stinkefinger gezeigt haben.

Dem 17-jährigen Angeklagten wird in einer weiteren Anklage vorgeworfen in zwei Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben. Er soll zwischen 2018 und 2019 in Speyer einem Dritten ein Gramm Marihuana gewinnbringend verkauft und im Dezember 2018 mehr als 16 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Verkauf bei sich geführt haben.

Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 6. April 2020 stattfinden.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts wird die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken dringend empfohlen. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

 

Speyer, den 8. Juli 2020

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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