Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Januar 2024

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Januar 2024

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 9. Januar 2024 um 10:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 45-jährige Angeklagte aus Ludwigshafen am Rhein, der von der Staatsanwaltschaft vier vorsätzliche Körperverletzungen, in zwei Fällen in Tateinheit mit Bedrohung, eine weitere Bedrohung, eine Nötigung, eine Beleidigung und 32 gewerbsmäßige Computerbetrügereien vorgeworfen werden. Sie soll zwischen Februar 2019 und Mai 2022 in Dudenhofen ihre Mutter fest gepackt haben, sodass sie ein Hämatom am Unterarm erlitt, sie in einem anderen Fall am Kopf, Hals und Oberkörper gekratzt haben, sie zum anderen ins Gesicht geschlagen haben und ihre dabei gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Schließlich soll sie die Geschädigte am Hals gepackt und gewürgt haben und ihr bei dieser Gelegenheit gedroht haben, sie umzubringen. In diesem Zusammenhang soll sie auch ihre Fingernägel in die Wangen der Geschädigten gebohrt, deren Kopf hin- und hergerissen und ihr auf den Arm geschlagen haben. Wenig später soll sie ihr erneut mit dem Tod gedroht haben. Sie soll sie im Anschluss daran unter Ausnutzen der zuvor geschaffenen Situation aufgefordert haben, den Müll zu durchsuchen. Auch soll sie sie wiederholt mit verschiedenen Ausdrücken, u.a. Hure, beleidigt haben. Von Februar 2019 bis Juni 2021 soll sie alle möglichen Gegenstände u.a. Möbel und Lebensmittel sowie Dienstleistungen, unter bewusster Verwendung fremder Personalien bestellt haben, um sie für sich zu behalten. Ihr soll dabei bewusst gewesen sein, dass sie nicht in der Lage war, die Rechnungen zu bezahlen. Bei den 32 Bestellungen soll ein Gesamtschaden von mehr als 4.100 Euro entstanden sein.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 1. Februar 2023 vorgesehen, die Angeklagte war aber nicht erschienen. Der Termin am 17. Mai 2023 wurde zur Einholung eines Gutachtens aufgehoben.

 

am 24. Januar 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 77-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft 54 gewerbsmäßige Computerbetrügereien vorgeworfen werden. Er soll von Juni 2017 bis Januar 2020 in Speyer im automatisierten Mahnverfahren Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt und dabei wahrheitswidrig behauptet haben, die Forderungen seien ihm von der Gläubigerin abgetreten worden. Daneben soll er unrichtige Angaben zur Höhe der angeblich abgetretenen Forderung gemacht haben. Dabei soll ein Gesamtschaden von mehr als 70.000,- Euro entstanden sein.

Der Hauptverhandlungstermin am 8. November 2023 musste verlegt werden.

 

am 31. Januar 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen 30-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft eine Sachbeschädigung und zwei Brandstiftungen, eine davon versucht, vorgeworfen werden. Der Angeklagte soll im Juli 2022 in Böhl-Iggelheim zunächst etwa 18 Quadratmeter einer Weide mittels Ästen und Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben. Danach soll er in dichtem Wald unter Verwendung von Brandbeschleuniger Feuer gelegt haben, das nur durch den Einsatz der Feuerwehr gelöscht werden konnte. Schließlich soll er nur wenig entfernt davon Laub gesammelt und angezündet haben, dieses aber auf Veranlassung eines Zeugen gelöscht haben.

Der Termin am 25. Januar 2023 musste aufgehoben werden, da der Angeklagte nicht erschienen war. Die Hauptverhandlung am 19. Juli 2023 wurde zur Einholung eines Gutachtens ausgesetzt.

 

am 31. Januar 2024 um 13:15 Uhr

gegen einen 51-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft der Besitz kinderpornographischer Schriften vorgeworfen wird. Er soll in seiner Wohnung in Speyer bis Juli 2022 auf einem Laptop 47 Dateien gespeichert haben auf denen das Geschlechtsteil und das Gesäß von weiblichen Kindern bis 12 Jahre zu sehen gewesen sein soll.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

am 8. Januar 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen 19-jährigen und einen 22-jährigen Angeklagten, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Einbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Der 19-Jährige soll darüber hinaus einen Einbruchsdiebstahl und zwei Aufbruchsdiebstähle begangen haben. Sie sollen im April 2023 unter Einsatz massiver Gewalt mit einer Eisenstange in eine Gymnastikhalle in Speyer eingebrochen, die Gipskartonwand zu einem Büro durchschlagen, die Überwachungsanlage zerstört und mit der Eisenstange die Tür zu einem Büro aufgebrochen haben. Aus dem Büro sollen sie ein Mobiltelefon im Wert von etwa 100 Euro entwendet haben. Insgesamt soll ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein. Im November 2022 soll der 19-Jährige mit zwei gesondert verfolgten Mittätern das Fenster eines Vereinsheims aufgebrochen und aus einer Geldkassette etwa 50 Euro gestohlen haben. Hier soll ein Sachschaden in Höhe von etwa 5.000 Euro entstanden sein. Mit denselben Mittätern soll der 19-Jährige wiederum im November 2022 zwei Zigarettenautomaten in Speyer aufgehebelt und jeweils 200 Euro Bargeld entnommen haben um das Geld für sich zu behalten. Es sollen Schäden an den beiden Automaten von mehr als 2.000 beziehungsweise 4.000 Euro entstanden sein.

 

am 17. Januar 2024 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 20 und 21-jährige Angeklagte, denen von der Staatanwaltschaft eine versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Sie sollen im Oktober 2022 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt den Geschädigten in der Dusche aufgefordert haben seinen Einkauf abzugeben; um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen soll der etwas Ältere vereinbarungsgemäß dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dessen Nase brach.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 30. Oktober 2023 vorgesehen.

 

am 22. Januar 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird. Er soll im Januar 2022 in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) zwei Vollzugsbeamte ohne rechtfertigenden Grund angegriffen haben.

 

am 29. Januar 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vier gemeinschaftliche Einbruchsdiebstahle vorgeworfen werden; tateinheitlich soll er in drei Fällen eine Sachbeschädigung begangen haben. In zwei dieser Fälle soll er gemeinschaftlich gehandelt haben. Schließlich soll er eine vorsätzliche Körperverletzung begangen haben. Er soll im März 2022 in eine Bar in Speyer eingedrungen und dort mehrere Messer und Medikamente im Wert von etwa 50 Euro gestohlen haben. Im Juli 2022 soll er sich Zugang zu einem Vereinsheim in Dudenhofen verschafft, eine Zwischentür aufgehebelt und einen Geldbeutel mit 300 Euro sowie Spardosen entwendet haben. Es soll ein Sachschaden im dreistelligen Bereich entstanden sein. Im Juli 2022 soll er zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in ein Schulzentrum eingebrochen, dort mehrere Türen aufgebrochen haben und etwa 500 Euro Bargeld entwendet haben. Der Sachschaden soll sich auf 6.000 Euro belaufen haben. Ebenfalls im Juli 2022 soll er mit einem anderen gesondert verfolgten Mittäter die Eingangstür eines Vereinsheims in Römerberg aufgehebelt, dort weitere Türen aufgebrochen und aus mehreren Räumen insgesamt 300 Euro gestohlen haben. Der Sachschaden soll sich hier auf 2.000 Euro belaufen. Schließlich soll er im Juli 2022 in Speyer mehrfach auf eine unbekannt gebliebene Person eingeschlagen haben.

 

 II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

           

Speyer, den 28. Dezember 2023

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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