Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Januar 2023

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Januar 2023
  1. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 11. Januar 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 73-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine versuchte Brandstiftung und eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen werden. Der Angeklagte soll im Oktober 2021 versucht haben den PKW seines Nachbarn mit Pappe und einem Brandbeschleuniger anzuzünden. Der Nachbar, der dies bemerkt haben soll, soll den Brand verhindert und anschließend von dem Angeklagten angegriffen worden sein, sodass er zu Boden stürzte. Der Geschädigte soll sich unter anderem einen Finger gebrochen haben. Während des tätlichen Angriffs soll der Angeklagte den Geschädigten als Dieb und Verbrecher tituliert haben.

 

am 18. Januar 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 45-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Straftaten, in einem Fall die Verbreitung und in einem zweiten Fall der Besitz kinderpornographischer Inhalte, vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2021 an eine dritte Person eine Datei mit kinderpornographischen Inhalt übersandt und bis Dezember 2021 auf seinem Smartphone drei Videodateien mit kinderpornographischen Inhalten abgespeichert haben.

 

am 18. Januar 2023 um 10:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 51-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft dieselben beiden Straftaten, in einem Fall die Verbreitung und in einem zweiten Fall der Besitz kinderpornographischer Inhalte, vorgeworfen werden. Er soll im Juli 2021 über einen Chatdienst an eine dritte Person eine Datei mit kinderpornographischen Inhalt übersandt und bis September 2021 auf einer Festplatte und einem PC eine große Anzahl kinderpornographischer Bilder- und Videodateien abgespeichert haben.

 

am 18. Januar 2023 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, versucht zu haben als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel abzugeben. Er soll einer 17-Jährigen in Speyer zwei Ecstasy-Tabletten angeboten haben, was diese aber abgelehnt habe.

In einer zweiten Anklage wird dem Angeklagten und einem mittlerweile 23-jährigen Angeklagten, der ebenfalls in Speyer wohnhaft ist, eine versuchte gemeinschaftliche räuberische Erpressung vorgeworfen. Der obengenannte 24-Jährige soll aufgrund gemeinsamen Tatentschlusses den Geschädigten in der Bahnhofstraße in Speyer festgehalten und ihn aufgefordert haben, einen dreistelligen Geldbetrag aus vorangegangenen Drogengeschäften mit dem 23-Jährigen zu zahlen. Währenddessen soll der 23-Jährige mit einem PKW angefahren sein. Daraufhin habe der 24-Jährige den Geschädigten gezwungen in den PKW einzusteigen. Mit dem Fahrzeug sollen die Angeklagten auf einen Parkplatz gefahren sein und der 23-Jährige soll von dem Opfer dessen Brieftasche herausverlangt haben. Der 23-Jährige soll ihm anschließend, da das Opfer kein Geld bei sich hatte, ins Gesicht geschlagen und ihn aufgefordert haben das Geld zu zahlen. Auf dieses Geld soll der 23-Jährige – wie er wusste – keinen Anspruch gehabt haben.

 

am 25. Januar 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen 29-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft eine Sachbeschädigung und zwei Brandstiftungen, eine davon versucht, vorgeworfen werden. Der Angeklagte soll im Juli 2022 in Böhl-Iggelheim zunächst etwa 18 Quadratmeter einer Weide mittels Ästen und Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben. Danach soll er in dichtem Wald unter Verwendung von Brandbeschleuniger Feuer gelegt haben, das nur durch den Einsatz der Feuerwehr gelöscht werden konnte. Schließlich soll er nur wenig entfernt davon Laub gesammelt und angezündet haben, dieses aber auf Veranlassung eines Zeugen gelöscht haben.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 9. Januar 2023 um 9:00 Uhr

gegen drei Angeklagte aus Speyer (22, 19 und 17 Jahre) und einen Angeklagten aus Harthausen (20 Jahre). Dem Angeklagten aus Harthausen und den beiden 22 bzw. 19-jährigen Angeklagten wird eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung, dem 17-Jährigen eine gemeinschaftlich mit Dritten begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die drei Erstgenannten sollen im Oktober 2021 in Speyer in einer Gaststätte einen anderen Gast mit den Fäusten traktiert und ihm dabei Prellungen an den Rippen und am Kopf beigebracht haben. Als ein anderer Gast dem Opfer zu Hilfe kommen wollte, soll auch er von dem Angeklagten aus Harthausen und dem 22-Jährigen Angeklagten aus Speyer geschlagen worden sein, wobei der Angeklagte aus Harthausen diesem Geschädigten auch ein Bierglas auf den Kopf geschlagen haben soll.  Währenddessen soll der 19-Jährige weiter mit einem unbekannten Mittäter auf den ersten Geschädigten eingeschlagen haben. Daran soll sich nunmehr auch wieder der 22-Jährige beteiligt haben.

Später sollen weitere Mittäter, unter anderem der vierte Angeklagte, hinzugekommen sein und die beiden Opfer geschlagen und getreten haben.

 

am 16. Januar 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie ein Diebstahl vorgeworfen werden. Er soll im März 2021 nachts in Schifferstadt mit zwei gesondert verfolgten Mittätern den Geschädigten angesprochen, diesen festgehalten und von ihm die Herausgabe seiner Sachen verlangt haben. Aus Angst vor Gewalttätigkeiten soll das Opfer dem Angeklagten und seinen Mittätern sein Mobiltelefon und unter anderem seine EC-Karte gegeben haben. Um das Opfer dazu zu bewegen, die Geheimnummer zu nennen, soll dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein. Weiterhin sollen der Angeklagte und seine Mittäter erfolglos die Sachen des Opfers nach Geld und Wertsachen durchsucht haben. Das Opfer soll schließlich erfolgreich gezwungen worden sein, die SIM-Karte aus dem Telefon zu entfernen und die Einstellungen des Telefons zurückzusetzen. Das Opfer soll durch die Tat Schmerzen am Oberschenkel und am Kopf erlitten haben. Ferner soll der Angeklagte Ende September 2021 nach Überwindung eines verschlossenen Tores in den Ölhafen von Speyer gelangt sein und mit einem Ruderboot den Hafen verlassen haben. Das Boot soll er später im Rhein in Höhe der Autobahnbrücke zurückgelassen haben.

 

am 16. Januar 2023 um 13:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im April 2022 in Speyer bei einer Personenkontrolle knapp neun Gramm Haschisch bei sich gehabt haben.

In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen am Juli 2022 in Speyer von dem gesondert verfolgten Verkäufer ein Gramm Marihuana erworben zu haben; diese Menge soll kurz nach dem Kauf bei einer Personenkontrolle sichergestellt worden sein.

 

am 23. Januar 2023 um 9:30 Uhr

gegen eine mittlerweile 19-jährige Angeklagte aus Harthausen und einen 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Sie sollen im Oktober 2021 mit dem Zug von Speyer nach Ludwigshafen am Rhein gefahren sein. Als ein Fahrgast den Angeklagten noch im Bereich von Speyer wegen seines mitgeführten Fahrrades bat, etwas Platz zu machen, soll es zu einem Streit mit einem weiteren Fahrgast gekommen sein, der sich für den Fahrradfahrer eingesetzt haben soll. Nach einer verbalen Diskussion und einem Gerangel soll die Angeklagte mehrfach gegen den Kopf des Opfers geschlagen und ihm in den Genitalbereich getreten haben.  Anschließend soll auch der Angeklagte den Geschädigten mehrfach getreten haben.

 

am 30. Januar 2023 um 10:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei gefährliche Körperverletzungen und eine Bedrohung vorgeworfen werden. Er soll Anfang Februar 2022 in Schifferstadt einen Mitgefangenen in der Jugendstrafvollzugsanstalt Schifferstadt in den Schwitzkasten genommen und ihm Wärmesalbe ins Gesicht geschmiert haben um diesem Schmerzen beizubringen, was auch geschah. Einem anderen Mitgefangenen soll er kurz davor gegen dessen Willen einen Teil der Kopfhaare und die Augenbrauen rasiert haben, um dessen Wohlbefinden zu beeinträchtigen. Schließlich soll er zu dem ersten Geschädigten gesagt haben, er werde ihm die Nase brechen, wenn er seinen Namen nenne.

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

            Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 29. Dezember 2022

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

Teilen

Zurück