I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 10. Januar 2017 um 10:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 58-jährige Angeklagte aus Wörth am Rhein und eine 51-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft 50 gewerbsmäßige Betrügereien vorgeworfen werden. Sie sollen von Oktober 2011 bis September 2013 als Geschäftsführerinnen eines Pflegedienstes in Speyer bei der häuslichen Krankenpflege entgegen ihrer vertraglichen Pflichten keine anerkannten Pflegekräfte eingesetzt, die erbrachten Leistungen aber gleichwohl als solche zu Unrecht abgerechnet haben. Der Gesamtschaden soll sich auf mehr als 300.000 Euro belaufen.
Fortsetzungstermin ist für den 17. Januar 2017 um 10:00 Uhr bestimmt.
am 24. Januar 2018 um 9:30 Uhr
gegen zwei mittlerweile 39 beziehungsweise 45-jährige Angeklagte aus Worms, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen jeweils einen gewerbsmäßigen Wucher in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug und der 45-Jährige darüber hinaus durch Unterlassen einen weiteren Betrug begangen zu haben. Sie sollen zusammen mit dem gesondert verfolgten Mittäter 2016 in Schifferstadt dem Geschädigten Bauleistungen angeboten und dafür von diesem 100.000 Euro erhalten haben. Die dafür Werkleistungen sollen in keinem Verhältnis zu dem gezahlten Geldbetrag gestanden haben. Auch sollen sie die Mehrwertsteuer kassiert haben ohne je eine Rechnung gestellt zu haben.
In gleicher Weise sollen sie einem weiteren Geschädigten im April 2016 in Schifferstadt Bauleistungen in Höhe von 15.000 Euro angeboten und den vereinbarten Werklohn auch erhalten haben. Außer dass die erbrachten Leistungen im Missverhältnis zu dem gezahlten Geldbetrag gestanden haben sollen, soll auch ein Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro verursacht worden sein.
Der 45-Jährige soll daneben in diesem Zeitraum zu Unrecht Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von mehr als 600 Euro erhalten haben.
Das Jugendschöffengericht
am 29. Januar 2018 um 9:00 Uhr
gegen zwei Angeklagte im Alter von 21 Jahren sowie einen 22-jährigen Angeklagten, denen von der Staatsanwaltschaft mehrere Straftaten, die sie in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt begangen haben sollen, vorgeworfen werden. Sie sollen im April 2017 in zwei Fällen gemeinschaftlich versucht haben einen Mitgefangenen dazu zu bringen bei einem Wochenendausgang illegale Drogen in die Anstalt zu bringen (versuchte gemeinschaftliche Nötigung) und ihn tateinheitlich hierzu durch Übergießen mit Wasser beziehungsweise durch Tritte in den Unterleib körperlich misshandelt haben (gefährliche Körperverletzung). Ein hinzu gekommener Mitgefangener soll von einem der beiden 21-Jährigen eine Kopfnuss mit der Folge einer blutenden Nase erhalten haben (vorsätzliche Körperverletzung). Schließlich sollen beide 21-Jährige den eingangs genannten Mitgefangenen erfolgreich dazu genötigt haben auf seine Kosten für einen von ihnen ein T-Shirt zu bestellen (Nötigung).
am 31. Januar 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 44-jährigen Angeklagten aus Dossenheim, dem von der Staatsanwaltschaft eine versuchte Nötigung und eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im März 2015 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter seinen Arbeitgeber in Limburgerhof unter Vorhalt einer Waffe bedroht haben um ihn zur Zahlung des ihm angeblich zustehenden Arbeitsentgelts sowie einer Abfindung zu bewegen. Der Versuch soll letztlich gescheitert sein, weil das Opfer die Polizei verständigte. Im Zuge der Forderung soll es auch zu einem körperlichen Übergriff gegen das Opfer gekommen sein. Das Verfahren wurde vom Jugendschöffengericht übernommen, da die Tat auch als versuchte schwere räuberische Erpressung gewertet werden kann.
Die Hauptverhandlung musste bereits mehrfach, zuletzt war für den 6. November 2017 Termin bestimmt gewesen, verlegt werden.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 28. Dezember 2017
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts