Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Februar 2024

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Februar 2024

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 7. Februar 2024 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 37-jährigen Angeklagten aus Weingarten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge vorgeworfen wird.  Er soll im Januar 2023 in Speyer in seinem Fahrzeug mehr als 25 Gramm Amphetaminprodukte und knapp acht Gramm Ecstasy sowie 15 Ecstasy Tabletten verwahrt haben, die bei einer Fahrzeugkontrolle sichergestellt wurden.

 

am 21. Februar 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 47-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft ein gewerbsmäßiger Aufbruchsdiebstahl und sechs gewerbsmäßige Einbruchsdiebstähle vorgeworfen werden, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb. Er soll im Januar 2022 und nochmals im August 2022 in ein Eiscafé in Speyer eingebrochen und dabei jeweils 200,- Euro aus der Wechselgeldkasse erbeutet haben. Im Februar 2022 soll er in einem Hotel in der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg eine Schublade aufgebrochen und dabei mehr als 500,- Euro erbeutet haben. Im Juni 2022 soll er in eine Zahnarztpraxis in Speyer eingebrochen und dabei mehr als 900,- Euro aus der Bargeldkasse erbeutet haben. Im September 2022 soll er in ein Hotel in Speyer eingebrochen und dabei 700,- Euro erlangt haben. Im Februar 2023 soll der Angeklagte die Ladentür eines Fahrradgeschäftes in Lingenfeld aufgebrochen und aus der Kasse mehr als 100,- Euro erbeutet haben. Im März 2023 soll der Angeklagte schließlich erfolglos versucht haben die Tür einer Apotheke in Speyer aufzuhebeln. Insgesamt soll er mehr als 2.600,- Euro erlangt haben.

Fortsetzungstermine sind für den 28. Februar und 4. März 2024, jeweils, 9:00 Uhr, bestimmt.

Die Hauptverhandlung am 29. November 2023 musste zur Einholung eines Gutachtens ausgesetzt werden.

 

am 28. Februar 2024 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 40-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen, in einem Fall in weiterer Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden.  Er soll im Oktober 2022 in Bad Kreuznach mehr als 55 Gramm Marihuana zum teilweisen gewinnbringenden Weiterverkauf sowie einen Teleskopschlagstock bei sich geführt haben. Eine Woche später soll er in seiner Wohnung in Speyer mehr als 300 Gramm Marihuana zum teilweisen Weiterverkauf aufbewahrt haben.

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 26. Februar 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird.  Er soll im März 2023 in Speyer in seinem Fahrzeug mehr als 70 Gramm Marihuana verwahrt haben.

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

Speyer, den 26. Januar 2024

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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