Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Februar 2023

Schöffen- und Jugendschöffensachen sowie ein presserelevantes Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Amtsgerichts Speyer im Februar 2023
  1. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 1.  Februar 2023 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 44-jährige Angeklagte aus Ludwigshafen am Rhein, der von der Staatsanwaltschaft vier vorsätzliche Körperverletzungen, in zwei Fällen in Tateinheit mit Bedrohung, eine weitere Bedrohung, eine Nötigung, eine Beleidigung und 32 gewerbsmäßige Computerbetrügereien vorgeworfen werden. Sie soll zwischen Februar 2019 und Mai 2022 in Dudenhofen ihre Mutter fest gepackt haben, sodass sie ein Hämatom am Unterarm erlitt, sie in einem anderen Fall am Kopf, Hals und Oberkörper gekratzt haben, sie zum anderen ins Gesicht geschlagen haben und ihre dabei gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Schließlich soll sie die Geschädigte am Hals gepackt und gewürgt haben und ihr bei dieser Gelegenheit gedroht haben, sie umzubringen. In diesem Zusammenhang soll sie auch ihre Fingernägel in die Wangen der Geschädigten gebohrt, deren Kopf hin- und hergerissen und ihr auf den Arm geschlagen haben. Wenig später soll sie ihr erneut mit dem Tod gedroht haben. Sie soll sie im Anschluss daran unter Ausnutzen der zuvor geschaffenen Situation aufgefordert haben, den Müll zu durchsuchen. Auch soll sie sie wiederholt mit verschiedenen Ausdrücken, u.a. Hure, beleidigt haben. Von Februar 2019 bis Juni 2021 soll sie alle möglichen Gegenstände u.a. Möbel und Lebensmittel sowie Dienstleistungen, unter bewusster Verwendung fremder Personalien bestellt haben, um sie für sich zu behalten. Ihr soll dabei bewusst gewesen sein, dass sie nicht in der Lage war, die Rechnungen zu bezahlen. Bei den 32 Bestellungen soll ein Gesamtschaden von mehr als 4.100 Euro entstanden sein.

 

am 8. Februar 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Schwetzingen, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung, zwei vorsätzliche Körperverletzungen und eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im April 2020 in Limburgerhof mit seiner damaligen Ehefrau im elterlichen Schlafzimmer trotz deren unmissverständlich geäußerten Weigerung gegen deren Willen vaginalen Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Im Dezember 2020 soll er der Geschädigten, die mittlerweile in Schifferstadt wohnte, dort mit einem Handtuch an den Hals geschlagen haben, sodass sie Rötungen erlitt. Ebenfalls m Dezember 2020 soll er an gleicher Stelle die Hand der Geschädigten verdreht haben. Schließlich soll er im Januar 2021 wiederum in Schifferstadt der Geschädigten mit einem Kabel mit voller Wucht auf den Po und wenig später mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben, sodass sie schließlich zu Boden gegangen war und zumindest kurzzeitig das Bewusstsein verlor.

Fortsetzungstermin ist für den 15. Februar 2023, 9:00 Uhr bestimmt.

 

am 22. Februar 2023 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im März 2022 in seiner Wohnung in Schifferstadt mehr als 1,7 Kilogramm Marihuana zum weitgehend gewinnbringenden Verkauf aufbewahrt haben.

 

Das Jugendschöffengericht:

am 6. Februar 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Speyer vier Einbruchsdiebstähle, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, eine Beleidigung, sechs Sachbeschädigungen und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden. Er soll im März 2022 mit einem gesondert verfolgten Mittäter in ein italienisches Lokal in Speyer eingebrochen und dort ein Tablet im Wert von mehr als 200 Euro entwendet haben. Im Juli 2022 soll er in Speyer mit einem gesondert verfolgten Mittäter aus insgesamt drei verschlossenen Fahrzeugen Gegenstände von geringem Wert entwendet haben. Im August 2022 soll er mit einem gesondert verfolgten Mittäter in ein Tanz-Lokal zum Zwecke des Diebstahls eingedrungen sein, dieses aber nach Ertönen der Alarmanlage wieder verlassen haben.  Schließlich soll er bereits im März 2022 in eine Kindertagesstätte in Speyer-Vogelgesang eingedrungen sein und dort ein Mobiltelefon und Schlüssel im Wert von etwa 170 Euro entwendet haben. Im April 2022 soll er zwei Polizisten unter anderem als Hurensöhne bezeichnet haben. Die Sachbeschädigungen, die er im Mai und Juni 2022 begangen haben soll, betrafen Blumenkübel, Blumentöpfe, einen Heckscheibenwischer und Außenspiegel mehrerer Pkws und einen Motorroller; Tatort soll immer in Speyer gewesen sein. Schließlich soll er im Mai 2022 in Speyer ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein, eine ungeladene Co2 Waffe geführt haben.

 

am 22. Februar 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Einbruchsdiebstähle, eine Beleidigung und eine Sachbeschädigung vorgeworfen werden. Er soll im Juni 2022 in Speyer eine Scheibe eines Pkws eingeschlagen und aus diesem die Geldbörse mit etwa 50 Euro sowie weitere 800 Euro entnommen haben um die Gegenstände für sich zu behalten. Im Juli 2022 soll er mit einem gesondert verfolgten Mittäter in Römerberg in ein Vereinsheim eingebrochen sein und dort 40 Euro Bargeld, ein Tablet und eine Flasche hochprozentigen Alkohol mitgenommen haben um diese Gegenstände für sich zu behalten.  Bereits im Mai 2022 soll er mit einem gesondert verfolgten Mittäter zwei Polizeibeamte in Speyer unter anderem als Hurensöhne bezeichnet haben. Schließlich soll er im Juni 2022 mit einem gesondert verfolgten Mittäter Pflanzen aus Blumenkübeln gerissen haben.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 27. Februar 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, dem von der Staatsanwaltschaft ein besonders schwerer sexueller Übergriff vorgeworfen wird. Er soll im September 2021 in einem Ort der Verbandsgemeinde Rheinauen, anlässlich einer von ihm veranstalteten Feier eine Besucherin, die erheblich Alkohol zu sich genommen hatte und sich daher nicht mehr auf den Beinen halten konnte, in sein Schlafzimmer verbracht haben. Nachdem alle Gäste die Feier verlassen hatten, soll er die Geschädigte, die sich aufgrund ihres Zustand nicht wehren konnte, unter anderem an den Geschlechtsteilen berührt haben und dabei unter anderem mit dem Finger ein wenig in die Vagina eingedrungen sein.

Fortsetzungstermin ist für den 1. März 2023, 9:00 Uhr bestimmt.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

Der Bußgeldrichter:

Am 24. Februar 2023 um 9:00 Uhr

gegen eine Betroffene, der mit Bußgeldbescheid der Stadt Speyer vorgeworfen wird gegen § 2 Abs. 1 der Rechtsverordnung zum Schutz von Landschaftsbestandteilen in der Stadt Speyer zu haben. Sie soll ohne Erlaubnis eine Platane wesentlich verändert haben. Gegen den Bußgeldbescheid in fünfstelliger Höhe hat die Betroffene Einspruch eingelegt.

 

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

            Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

 

 

           

Speyer, den 30. Januar 2023

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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