I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 9. Februar 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 48-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2019 in Speyer 50 Gramm Kokain zum Weiterverkauf erhalten haben. Nachdem er einen Teil selbst konsumierte, soll er sich später selbst angezeigt und den Ermittlungsbehörden die restlichen Betäubungsmittel übergeben haben.
Die Hauptverhandlung am 21. April 2021 war zur Einholung eines Gutachtens ausgesetzt worden.
am 23. Februar 2021 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 58-jährigen Angeklagte aus Schifferstadt, der von der Staatsanwaltschaft sieben gewerbsmäßige Betrügereien vorgeworfen werden. Sie soll in Schifferstadt, Speyer und anderen Orten für sich und Familienangehörige von 2013 bis 2017 für vier Zeitabschnitte in sieben Fällen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten haben und dabei Einkünfte verschwiegen haben. Der Gesamtschaden soll sich auf fast 14.000,- Euro belaufen.
Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 3. November 2021 stattfinden.
Das Jugendschöffengericht:
am 14. Februar 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll mit zwei gesondert verfolgten Mittätern im Dezember 2020 in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Speyer von dem Opfer einen ihnen angeblich zustehenden Geldbetrag gefordert haben und nachdem er nicht gezahlt habe, ihn arbeitsteilig festgehalten, ihm mit der Faust auf den Kopf geschlagen und unter Ausnutzung der Zwangslage dessen Mobiltelefon aus der Jackentasche genommen und für sich verwendet haben.
Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten und die beiden Mittäter sollte ursprünglich am hat am 8. November 2021 stattfinden.
am 21. Februar 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl im besonders schweren Fall, die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel in zwei tateinheitlichen Fällen, diese wiederum in Tateinheit mit Sachbeschädigung in vier tateinheitlichen Fällen, ferner zehn weitere tateinheitliche Sachbeschädigungen in Tateinheit mit Diebstahl, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und schließlich eine versuchte Nötigung vorgeworfen werden. Er soll im Oktober 2020 mit einem gesondert verfolgten Mittäter am Bahnhof in Haßloch zwei Fahrradschlösser aufgebrochen und zwei Fahrräder im Wert von mehr als 400 Euro an sich genommen haben um sie für sich zu verwenden. Sie sollen damit zu einem Busdepot gefahren und dort die Räder liegengelassen haben. Anschließend sollen sie mehrere Busse geöffnet haben und mit zwei von ihnen auf dem Gelände gefahren sein. Dabei sollen sie unter anderem bewusst Kollisionen verursacht haben. Daneben sollen sie vier Busse beschädigt haben, sodass insgesamt ein Schaden von mindestens 100.000 Euro entstanden sein soll. Anschließend sollen sie mit einem anderen Bus weggefahren sein um ihn für eigene Zwecke zu verwenden. Mit ihm sollen sie abwechselnd auf öffentlichen Straßen gefahren sein, wobei der Angeklagte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Dabei sollen sie die Grundstückseinfahrt, sieben geparkte Pkws, einen Anhänger, ein Hoftor und ein Regenfallrohr eines Hauses beschädigt haben. An dem Bus soll ein Schaden von fast 80.000 Euro und ansonsten ein weiterer Schaden von mehr als 10.000 Euro entstanden sein. Bei der nach der vorläufigen Festnahme angeordneten Blutprobe soll der Angeklagte erfolglos versucht haben den Arzt verbal unter Androhung von körperlichen Übergriffen von Blutentnahme abzuhalten.
am 28. Februar 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft sieben Fälle des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, vorgeworfen werden. Er soll von Dezember 2019 bis April 2021 in Römerberg in sieben Fällen XTC und Marihuana erworben und die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft haben um sich durch den Verkauf eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Darüber hinaus sollen die im April bei ihm sichergestellten Betäubungsmitteln zu einem kleinen Teil zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.
Die Hauptverhandlung fand am 17. November 2021 statt, musste aber ausgesetzt werden.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.
Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.
Daneben gilt für Besucher/innen des Amtsgerichts die 3 G Regel. Diese gilt allerdings nicht für Prozessbeteiligte soweit dies nicht von dem/der Vorsitzenden in dem jeweiligen Verfahren angeordnet worden ist.
Speyer, den 26. Januar 2022
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts