- Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 5. Dezember 2022 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 40-jährige Angeklagte und ihren mittlerweile 44-jährigen Ehemann, beide aus Speyer. Der Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl und elf Fälle des Computerbetruges vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ferner gemeinschaftlich mehr als 100 weitere Computerbetrügereien begangen haben. Zunächst soll die Angeklagte im Oktober 2017 in Speyer aus dem Haus des Geschädigten dessen EC-Karte gestohlen haben. Anschließend soll sie diese Karte von Oktober 2017 bis Oktober 2018 im Lastschriftverfahren verwendet und unberechtigt Geld auf das Geschäftskonto ihres Ehemanns transferiert haben, wobei er ihr sein Kartenlesegerät zur Verfügung gestellt haben soll. Dabei soll ein Schaden von mehr als 66.000 Euro entstanden sein. Daneben soll die Angeklagte in elf Fällen von September 2018 bis Oktober 2018 unberechtigt Barabhebungen in Höhe von mehr als 9.000 Euro vorgenommen haben.
Die Hauptverhandlung musste im Juli 2022 verlegt werden.
am 12. Dezember 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2021 in Schifferstadt seine damalige Partnerin als Schlampe und Hure beschimpft und anschließend aus dem Tresor neben einem ihm gehörenden Geldbetrag eine hochwertige Tasche der Geschädigten und einen der Geschädigten gehörenden vierstelligen Bargeldbetrag an sich genommen haben. Als die Geschädigte versuchte die Handtasche zurückzuerlangen, soll er ihr auf den Kopf geschlagen und sie zu Boden gestoßen haben. Danach soll er sie noch getreten haben. Als die Geschädigte versuchte mit ihrem Mobiltelefon die Polizei zu verständigen, soll er ihr dieses entrissen und es zu Boden geworfen haben, sodass es zerstört wurde.
Die Hauptverhandlung am 21. September 2022 musste verlegt werden.
am 14. Dezember 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 38-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im November 2021 in Speyer in seiner Wohnung knapp 30 Gramm Kokain, mehr als 70 Gramm Marihuana und knapp 50 Gramm Haschisch zum gewinnbringenden Verkauf aufbewahrt haben.
Das Jugendschöffengericht
verhandelt nicht.
- Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Speyer, den 29. November 2022
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts