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Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Dezember 2021

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Dezember 2021

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 1.  Dezember 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus dem Raum Mannheim, dem von der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2020 in der Nähe des Bahnhofs in Speyer von einem gesondert verfolgten Mittäter mehr als 10 Gramm Heroin für 420 Euro erworben haben. Das Betäubungsmittel soll zum gewinnbringenden Weiterverkauf und zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

 

am 1. Dezember 2021 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im November 2020 in Hanhofen in seinem Zimmer mehr als 170 Gramm Marihuana und eine geringe Menge Amphetamin aufbewahrt haben. Im Zuge der Kontrolle soll er sich in einem Kleiderschrank versteckt haben.  

Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 3. November 2021 stattfinden.

 

am 8. Dezember 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 57-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft ein schwerer sexueller Missbrauch eines Kinders, der Missbrauch einer Schutzbefohlenen, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und der Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Inhalten in Tateinheit mit Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen werden. Er soll von 1997 bis 2006 seine Tochter regelmäßig in der gemeinsamen Wohnung geohrfeigt, geschlagen und mit der Faust geboxt haben und dabei bei ihr wiederholte Leiden und Schmerzen hervorgerufen haben. Ferner soll er bei ihr zwischen 2003 und 2005 mit dem Finger in die Vagina eingedrungen sein. Ferner soll er in seinem Wohnhaus in frei zugänglichem Bereichen einen mehrere Schusswaffen und Munition ungesichert aufbewahrt haben. Schließlich soll der Angeklagte im August 2019 und davor im Besitz mehrerer kinder- und jugendpornographischer Video- und Bilddateien gewesen sein, die sich auf verschiedenen Computern in seinem Wohnhaus befunden haben sollen.

Fortsetzungstermine sind für den 8., 13., 15. und 20. Dezember 2021 jeweils um 9:00 Uhr bestimmt.

 

Das Jugendschöffengericht verhandelt im Dezember 2021 voraussichtlich keine Jugendschöffensachen.

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

 

Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

           

Speyer, den 24. November 2021

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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