Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Dezember 2017

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgericht Speyer im Dezember 2017

I.          Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 6. Dezember 2017 um 10:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Kirchhain, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen jeweils gefährliche Körperverletzungen begangen zu haben.  Die Verhandlung war ursprünglich für den 21. Juni 2017, 10:30 Uhr vorgesehen, ich erlaube mir daher wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts auf den Pressebericht für Juni 2017 Bezug zu nehmen.

 

am 13. Dezember 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 45-jährigen Angeklagten aus Landau in der Pfalz, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird tateinheitlich mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben, sie unerlaubt erworben und einem Nichtberechtigten eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nebst Munition überlassen zu haben. Ferner soll er in einem weiteren Fall unerlaubt Betäubungsmittel besessen haben. Er soll im Oktober 2016 einer gesondert verfolgten Person in dessen Wohnung in Harthausen eine halbautomatische Pistole nebst Munition und einen Revolver überlassen und im Gegenzug dafür 150 Gramm Amphetamingemisch zum Verkauf und zum eigenen Konsum erhalten haben. Daneben soll der Angeklagte kurz danach in seiner Wohnung in Landau in der Pfalz etwa 30 Gramm Hanfsamen und etwa ein Gramm Marihuana besessen haben. 

Das Jugendschöffengericht

am 11. Dezember 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten und seinen 50-jährigen Vater, beide aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Der Jugendliche soll am 23. Dezember 2016 auf einem Spielplatz in Speyer mit mehreren Personen in Streit geraten sein. Im Zuge dessen soll der Mitangeklagte Vater und ein weiterer, gesondert verfolgter Familienangehöriger aufgetaucht sein. Während der gesondert verfolgte Angehörige mit einem Hammer auf den Kopf eines der Geschädigten eingeschlagen haben soll, sollen die beiden Angeklagten auf diesen, der Jugendliche mit einer Glasflasche, eingeschlagen und ihn getreten haben. Als einer der Begleiter des Geschädigten dazwischen gehen wollte, soll der gesondert Verfolgte auch auf ihn mit dem Hammer eingeschlagen und der Jugendliche soll diesen mit beschuhten Füßen gegen den Kopf und den Körper getreten haben. Einer der Geschädigten soll durch diese Handlungen zwei Platzwunden am Kopf, eine Schädelprellung, eine Schürfwunde, eine Prellung am linken Arm und Schmerzen am Rücken, der andere Geschädigte einen verschobenen Kiefer, eine geschwollene Nase, eine Schnittwunde auf dem Kopf, Prellungen am Körper und Schwindel erlitten haben.

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 28. November 2017

– Der Mediensprecher –

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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