Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung August 2023

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im August 2023

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 9. August 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft ein Aufbruchsdiebstahl, eine vorsätzliche Körperverletzung, eine Sachbeschädigung, eine Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und ein Diebstahl vorgeworfen werden. Er soll im September 2022 einen am Eingang eines Krankenhauses in Speyer angeschlossenen Roller im Wert von knapp 500 Euro entwendet haben um ihn für sich zu verwenden. Im Februar 2023 soll er seiner früheren Lebensgefährtin in deren Wohnung in Speyer auf den Kopf und den Körper geschlagen haben. Ferner soll er einen Tag später die Wohnungstür der Wohnung seiner früheren Lebensgefährtin eingetreten haben wobei ein Sachschaden von 300 Euro entstanden sein soll. In den folgenden Morgenstunden soll er seiner früheren Lebensgefährtin nach ihrer Rückkehr in ihre Wohnung mit einer Schere Haare vom Kopf geschnitten und ihr Haare vom Kopf gerissen haben. Anschließend soll er sie zu Boden gebracht, den Slip zerrissen und gegen deren Willen mit den Fingern in ihre Vagina eingedrungen sein, wobei er sie mit einem Glasreiniger im Intimbereich besprüht haben soll. Durch das Verhalten des Angeklagten soll die Geschädigte eine Fraktur eines Fingers, Prellungen, Hämatome, Einblutungen und eine Verletzung im Bereich der Vagina erlitten haben. Schließlich soll er ihr danach ein Mobiltelefon weggenommen haben um es für sich zu behalten.

Fortsetzungstermine sind für den 23. und 28. August 2023 bestimmt.

 

 

am 30. August 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 44-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Diebstahl, elf Computerbetrügereien, eine Erpressung und zwei vorsätzliche Körperverletzungen in Tateinheit mit Raub, in einem Fall versucht, vorgeworfen werden. Er soll im April 2022 in Speyer zusammen mit einer gesondert verfolgten Mittäterin dem Geschädigten dessen Kreditkarte gestohlen und mit der Karte bei drei eng zusammenliegenden Auszahlvorgängen insgesamt 1.200 Euro erlangt haben um sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Die Abhebungen sollen durch die gesondert verfolgte Mittäterin erfolgt sein, das Geld soll aber anschließend verabredungsgemäß geteilt worden sein. Im September 2022 soll der Angeklagte von einem anderen Geschädigten 150 Euro erlangt haben, indem er den Geschädigten veranlasste von seinem Konto an einem Geldautomaten in Speyer abzuheben, wobei er selbst den Geldbetrag eingegeben habe. Auch hier soll er gewerbsmäßig gehandelt haben. Einige Zeit später soll sich der Angeklagte in Speyer die EC-Karte des zuvor genannten Geschädigten verschafft haben und in der Absicht sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen insgesamt 4.000 Euro von dem Konto abgehoben haben. Im Oktober 2022 soll der Angeklagte nachts einem weiteren Geschädigten in Speyer geschlagen haben, sodass dieser zu Boden ging und ihm anschließend 100 Euro, ein Mobiltelefon, Schuhe und eine Brille abgenommen haben um das Geld und die Gegenstände für sich zu behalten. Schließlich soll er im November 2022 in Speyer einen weiteren Geschädigten vom Postplatz bis kurz vor den Bahnhof verfolgt, ihn zu Boden gebracht und nach lohnenswerten Gegenständen durchsucht haben. Dem Geschädigten soll jedoch die Flucht gelungen sein, sodass der Angeklagte ohne Beute blieb.

Fortsetzungstermin ist für den 18. September 2023 bestimmt.

 

 

Das Jugendschöffengericht verhandelt nicht.

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 31. Juli 2023

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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