Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung August 2022 und September 2022

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im August 2022 und September 2022

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

Am 31. August 2022 um 9:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 45-jährigen Angeklagten und eine mittlerweile 28-jährige Angeklagte, denen von der Staatsanwaltschaft ursprünglich eine gemeinschaftliche Nötigung, bei dem 45-Jährigen zusätzlich tateinheitlich vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen werden.  Das Schöffengericht hat das Verfahren vom Strafrichter übernommen und das Verfahren wegen gemeinschaftlichen Raubes eröffnet.  Die 28-Jährige soll im Februar 2021 in Schifferstadt den späteren Geschädigten zum Zwecke der Prostitution aufgesucht haben. Anschließend soll der 45-Jährige in die Wohnung eingedrungen sein, den Geschädigten gepackt und geschlagen haben währenddessen die 28-Jährige aus dem Geldbeutel des Geschädigten einen dreistelligen Geldbetrag entnommen haben soll.

 

am 7. September 2022 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 55-jährigen Angeklagte aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine sexuelle Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2021 in Speyer eine flüchtig Bekannten mit einer Hand festgehalten und ihr trotz deren für ihn erkennbar entgegenstehenden Willens mit der anderen Hand in die Hose gegriffen haben. Ferner soll er sie geküsst haben bis sie ihm auf die auf die Zunge gebissen habe. Durch das Festhalten soll die Geschädigte Schmerzen erlitten haben.

Fortsetzungstermin ist für den 12. September 2022, 9:00 Uhr bestimmt worden.

 

am 21. September 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2021 in Schifferstadt seine damalige Partnerin als Schlampe und Hure beschimpft und anschließend aus dem Tresor neben einem ihm gehörenden Geldbetrag eine hochwerte Tasche der Geschädigten und einen der Geschädigten gehörenden vierstelligen Bargeldbetrag an sich genommen haben. Als die Geschädigte versuchte die Handtasche zurückzuerlangen, soll er ihr auf den Kopf geschlagen und sie zu Boden gestoßen haben. Danach soll er sie noch getreten haben. Als die Geschädigte versuchte mit ihrem Mobiltelefon die Polizei zu verständigen, soll er ihr dieses entrissen und es zu Boden geworfen haben, sodass es zerstört wurde.

 

Das Jugendschöffengericht:

am 14. September 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 25-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft drei gefährliche Körperverletzungen vorgeworfen werden. Er soll im Dezember 2016 in Speyer dem Geschädigten mit einem Hammer auf dessen Arm geschlagen haben.  Danach soll er einem weiteren Geschädigten mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und ihn mit anderen gesondert verfolgten Mittätern am Boden liegend getreten und weiter mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte soll Platzwunden am Kopf, eine Schädelprellung, sowie Schürfwunden und weitere Prellungen erlitten haben. Schließlich soll er einen dritten Geschädigten mit einem Hammerschlag zu Boden gebracht haben. Auch dieser soll von ihm und den gesondert verfolgten Mittätern unter anderem ins Gesicht getreten worden sein. Der Geschädigte, der in Lebensgefahr geraten sein soll, soll einen verschobenen Kiefer, eine Schnittverletzung am Kopf, Schwindel und Prellungen erlitten haben.

In einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten ein gemeinschaftlicher räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie ein weiterer Diebstahl vorgeworfen. Er soll im September 2016 in Speyer zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern arbeitsteilig dem Geschädigten morgens in der Bahnhofstraße in Speyer ein Mobiltelefon sowie den Geldbeutel mit mehreren hundert Euro und Ausweispapieren entrissen und diesen mit der Faust geschlagen haben, als er die Sachen zurückhaben wollte. Darüber hinaus soll er im Juni 2016 in Speyer während er aus dem Fahrzeug der Geschädigten stieg zwei Mobiltelefone im Wert von mehr als 800 Euro sowie einen Geldbeutel mit etwa 100 Euro, die EC-Karte und verschiedene Ausweise mitgenommen haben um die Sachen für sich zu behalten.

Fortsetzungstermin ist für den 28. September 2022, 9:00 Uhr bestimmt worden.

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

 

Speyer, den 23. August 2022

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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