| Amtsgericht Speyer

Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung August 2021

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im August 2021

I.   Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 18. August 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und vierzehn weitere Fälle des gewerbsmäßiges unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im November 2020 in seiner Wohnung in Speyer mehr als 140 Gramm Marihuana, knapp fünf Gramm Haschisch und mehr als zehn Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Verkauf aufbewahrt haben. Zuvor soll er von Mai bis August 2020 in vierzehn Fällen in Speyer 1,6 bis 1,8 Gramm Marihuana für je 20 Euro an einen Zeugen verkauft haben.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 23. Juni 2021 vorgesehen.

 

am 25. August 2021 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 54-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, der von der Staatsanwaltschaft ein Wohnungseinbruchs-diebstahl vorgeworfen wird. Sie soll im Mai 2020 in Speyer in eine Einliegerwohnung durch Aufbrechen der Tür eingedrungen und dort unter anderem mehr als 300 Euro Bargeld mitgenommen haben um das Geld für sich zu verwenden.

 

am 25. August 2021 um 13:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 38-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft entweder Untreue in 83 Fällen oder ein versuchter Betrug vorgeworfen wird. Der Angeklagte soll als gesetzlicher Betreuer entweder in der Zeit von Juni 2015 bis Oktober 2017 unberechtigt in 83 Fällen insgesamt mehr als 100.000 Euro an Geldautomaten von dem Konto des Betreuten abgehoben und für sich verwendet haben oder aber im Falle einer Schenkung des Betreuten gegenüber den Sozialbehörden in Speyer im April 2018 wahrheitswidrig behauptet haben, dass kein Vermögen des Betreuten verschenkt worden sei. Durch diese wahrheitswidrige Behauptung soll er versucht haben, den Durchgriff des Sozialleistungsträgers auf geleistete Sozialleistungen in Höhe von 36.000 Euro zu vereiteln.

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 23. August 2021 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Hausfriedensbruch vorgeworfen wird. Er soll im November 2020 auf das Gelände eines Chemieunternehmens eingedrungen sein indem er über einen Zaun oder einer Mauer gestiegen sein soll.

Die Anklage erfolgte beim Jugendschöffengericht aufgrund dessen, dass im Falle einer Verurteilung die Bildung einer Einheitsjugendstrafe mit einer früheren Verurteilung in Betracht kommt.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 30. August 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Speyer, einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg und einen mittlerweile 15-jährigen Angeklagten aus Speyer. Dem 19-Jährigen wird eine Nötigung, den beiden anderen eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen. Der 19-Jährige soll das Opfer im Februar 2020 an den Hauptbahnhof in Neustadt a.d.W. gelockt haben und auf dem Parkplatz mit seinem Fahrzeug auf ihn zugefahren sein, sodass dieser vor ihm weglaufen und über einen Zaun springen musste. Anschließend sollen die beiden Mitangeklagten aus dem Fahrzeug des 19-Jährigen gestiegen sein und einen Begleiter des Opfers getreten haben, sodass dieser die Treppe der Bahnhofsunterführung hinunterstürzte. Am Boden der Unterführung sollen sie weiter auf ihn eingetreten und ihn nach dem Verbleib des Opfers gefragt haben. Erst nachdem sich Passanten eingemischt haben, sollen sie von ihm abgelassen haben. Das zweite Opfer soll durch die Übergriffe Kopf- und Rückenschmerzen erlitten haben. Auch seine Brille soll beschädigt worden sein.

In einer zweiten Anklage wird diesen drei Angeklagten, einem mittlerweile 24-Jährigen aus Speyer (Bruder des 19-Jährigen) und einem weiteren 19-Jährigen aus Speyer eine (weiter) gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der 18-Jährige, der 24-Jährige und einer der beiden 19-Jährigen aus Speyer sollen im Februar 2020 in der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg anlässlich einer Fastnachts-veranstaltung den Geschädigten zu Boden gebracht und ihn geschlagen und getreten haben. Als eine Frau dem Geschädigten helfen wollte soll auch sie von dem 24-Jährigen und den beiden weiteren Angeklagten, die sich bis dahin nicht eingemischt hatten, gestoßen, geschlagen und getreten worden sein. Der Geschädigte soll Schürfwunden, eine Beule am Hinterkopf und eine Verletzung am Äuge erlitten haben; die Geschädigte soll Hämatome am Unterschenkel und am Kiefer sowie ein Schleudertrauma erlitten haben.

Schließlich werden dem zweiten 19-Jährigen in einer dritten Anklage gewerbliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll aus einer Menge im November 2020 in Speyer mehr als 20 Gramm Marihuana bei sich gehabt und davon etwa die Hälfte für 90 Euro im Adenauerpark verkauft haben.  Ferner soll er bei einer Fahrzeugkontrolle in der Industriestraße in Speyer im Dezember 2020 etwa zwei Gramm Haschisch mit sich geführt haben.

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

 Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

 

Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

           

Speyer, den 29. Juli 2021

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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