Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung August 2019

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im August 2019
 

I.             Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 7. August 2019 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 45-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Römerberg - Dudenhofen und einen 50-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein. Der 45-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen in 64 Fällen, teilweise gemeinschaftlich handelnd, jeweils Arbeitsentgelt vorenthalten zu haben. Der 50- Jährige soll in 15 Fällen gemeinschaftlich mit der 45-Jährigen gegen dieselbe Strafvorschrift verstoßen haben. Die Angeschuldigten sollen Inhaber einer Firma in Speyer und die 45-Jährige soll darüber hinaus Inhaberin von zwei weiteren Firmen in Speyer gewesen sein. In der Zeit von 2015 bis Mitte 2016 sollen die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt mehr als 35.000 Euro nicht an die Krankenkassen abgeführt worden sein.

Die Anklage wurde vom Strafrichter übernommen.

 

am 7. August 2019 um 13:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 37-jährige Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in 82 Fällen eine gewerbsmäßige Untreue begangen zu haben. Sie soll von Mai bis Juli 2017 in Speyer als Buchhalterin die ihr von ihrem Arbeitgeber eingeräumte Vollmacht missbraucht und in 38 Fällen ihr nicht zustehende Geldbeträge in Höhe von mehr als 18.000 Euro an sich überwiesen haben. Ferner soll sie in 25 Fällen, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund bestand, mehr als 56.000 Euro auf Konten von Dritten überwiesen haben. Ferner soll sie in sieben Fällen (Bar-)Mieteinnahmen ihres Arbeitgebers in Höhe von mehr als 20.000 Euro nicht eingezahlt, sondern für sich behalten haben. Schließlich soll sie in zwölf Fällen Bargeld in Höhe von mehr als 43.000 Euro nicht auf das Konto ihres Arbeitgebers eingezahlt, sondern für sich behalten haben. Der Gesamtschaden soll sich auf mehr als 138.000 Euro belaufen.

 

am 14. August 2019 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 32-jährigen Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Römerberg - Dudenhofen, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln, in einem Fall in nicht geringer Menge, Handel getrieben zu haben. Sie soll 2017 im „Darknet“ 1,2 Kilogramm Amphetamin erworben und es anschließend gewinnbringend weiterverkauft haben. Im Februar 2018 soll sie in ihrer Wohnung verschiedene illegale Betäubungsmittel (1,8 Gramm Cannabis uns einen Joint sowie 1,5 Gramm MDMA) aufbewahrt haben um sie gewerbsmäßig gewinnbringend weiterzuverkaufen. 

 


 am 14. August 2019 um 10:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Römerberg - Dudenhofen dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in fünf Fällen gewerbsmäßig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und tateinheitlich hierzu in zwei Fällen unerlaubt Betäubungsmittel besessen und in einem Fall weiterhin tateinheitlich unerlaubt Betäubungsmittel angebaut zu haben. Schließlich wird ihm vorgeworfen unerlaubt eine Schusswaffe besessen zu haben. Er soll im Oktober 2016 in Römerberg mehr als 60 Gramm Marihuana für fast 500 Euro verkauft haben. Ferner soll er 2017 in seiner damaligen Wohnung in Westheim Cannabispflanzen zu dem Zwecke des gewinnbringenden Verkaufs des Marihuanas gezogen haben. Nur ein geringer Teil des Marihuanas soll zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Die im Mai 2017 sichergestellten drei Pflanzen sollen einen Trockengewicht von 35 Gramm gehabt haben. Ferner solle er bei der Sicherstellung mehr als 120 Gramm Amphetamin, knapp zehn Gramm Marihuana und 16 Tabletten, die unter das Gesetz betreffend neue psychoaktive Stoffe fallen, aufbewahrt haben, um sie zum überwiegenden Teil weiterzuverkaufen. Ferner soll er bereits im Oktober 2016 mehr als 60 Gramm Marihuana in seiner Wohnung in der Verbandsgemeinde Römerberg - Dudenhofen zum überwiegenden Weiterverkauf aufbewahrt haben. Daneben soll er im Oktober 2016 Waffenteile (Zylinderverschluss, Patronenlager) ohne im Besitz einer Erlaubnis in dieser Wohnung verwahrt haben. Schließlich soll er in drei Fällen im März und April 2017 Marihuana für 200 Euro, 10 Gramm Kokain für 40 Euro und XTC-Tabletten zum Preis von fünf Euro pro Stück zum Verkauf angeboten haben.

 

am 21. August 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 38-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird kinderpornografische Schiften erworben oder besessen, in zwei Fällen gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen, in zwei weiteren Fällen pornografische Schriften verbreitet und in einem weiteren Fall ohne Erlaubnis Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Januar 2018 auf seinem Laptop und seinem Mobiltelefon 119 Bilddateien und 109 Videodateien gespeichert haben, die Kinder zeigen, die sexuelle Handlungen vornehmen. Entgegen einer Weisung in einem Führungsaufsichtsbeschluss soll er im Juni 2017 in einem Vergnügungspark in Haßloch Kontakt zu Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, aufgenommen haben. Im Mai und Juni 2017 soll er einem 16-Jährigen jeweils eine Videodatei mit pornografischen Inhalt übersandt haben, ohne hierzu von diesem aufgefordert worden zu sein. Schließlich soll er im Mai 2018 in seinem Pkw und seiner Wohnung geringe Mengen Amphetamin und Marihuana aufbewahrt haben ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein.

 

am 28. August 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 69-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen sexuellen Missbrauch an einer widerstandunfähigen Person begangen zu haben. Er soll im Juni 2009 in Metz den Penis des damals 16-jährigen Geschädigten in den Mund genommen haben, obwohl dieser aufgrund seines Rausches nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und zu äußern.

 

  

Das Jugendschöffengericht

 

am 5. August 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagte aus Schifferstadt denn von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung vorgeworfen wird. Er soll im April 2018 in Schifferstadt in der Wohnung seiner Eltern seine damalige Freundin nach einem Versöhnungsgespräch gepackt und trotz deren Widerstands vaginal und anal mit ihr Geschlechtsverkehr durchgeführt haben.

 

am 12. August 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mehrere Straftaten in unterschiedlicher Beteiligung begangen zu haben. Er soll eine Unterschlagung sowie einen Diebstahl im besonders schweren Fall mit einem gesondert verfolgten Mittäter begangen zu haben. Er soll im April 2018 in Speyer ein Maxx-Ticket, das der Geschädigte verloren hatte, an sich genommen haben um es für sich zu verwenden. Ferner soll er ebenfalls im April 2018 in Speyer mit dem Mittäter am Hauptbahnhof ein mit einem Schloss gesichertes Fahrrad im Wert von etwa 500 Euro gestohlen haben.

In einer zweiten Anklage wird ihm eine Sachbeschädigung und eine Beleidigung vorgeworfen. Er soll im September 2017 in Schifferstadt im Vorbeifahren als Sozius eines Rollers auf das neben ihm befindlichen Dach eines Pkw´s geschlagen haben, sodass es zu einer Lackabsplitterung kam. Anschließend soll er dem Fahrer des Pkws den sogenannten Stinkefinger gezeigt und ihn als fetten Hurensohn bezeichnet haben.

In einer dritten Anklage wird ihm und einem gesondert verfolgten 22-Jährigen vorgeworfen, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen im Juni 2018 auf dem Rettichfest in Schifferstadt den Geschädigten, nachdem er sie aufgefordert hatte, ihn in Ruhe zu lassen, geschlagen und getreten haben, auch nachdem dieser bereits auf dem Boden lag. Er soll dadurch zwei Schürfwunden am Knie erlitten haben.

Fortsetzungstermin ist auf den 26. August 2019, 9:00 Uhr bestimmt.

Ursprünglicher Hauptverhandlungstermin war der 17. Juni 2019.

 

am 19. August 2019 um 14:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 16-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft vier Diebstähle in einem besonders schweren Fall, wobei es bei einem Fall im Versuch blieb und in zwei Fällen tateinheitlich eine Sachbeschädigung begangen wurde, und ein weiterer Diebstahl vorwerfen werden. Er soll Ende 2017 mit einem gesondert verfolgten Mittäter in Schifferstadt in den Vogelpark in Schifferstadt eingedrungen sein, um in die Gaststätte einzudringen, was aber misslang. Dabei soll ein Traktor beschädigt worden sein. Ferner soll er an Sylvester 2017/18 mit einem anderen gesondert verfolgten Mittäter zweimal in den Vogelpark eingedrungen sein und aus der Vereinsgaststätte Gegenstände von mehr als 1.000 Euro erlangt haben. Ferner sollen sie und der weitere gesondert verfolgte Mittäter der ersten Tat in derselben Nacht ins Jugendzentrum in Schifferstadt eingebrochen sein und dort verschiedene Gegenstände gestohlen haben. Dabei sollen mehrere Türen durch das Aufbrechen beschädigt worden sein.  Schließlich soll der Angeklagte mit demselben Mittäter wie bei dem erfolgreichen Einbruch in den Vogelpark nochmals dort Anfang Januar 2018 eingebrochen sein und Getränke und einen Ziehwagen, mit dem sie diese abtransportiert haben sollen, gestohlen (Gesamtwert 300 Euro) haben.

Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich.

 

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

            Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 31. Juli 2019

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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