I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 2. August 2017 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 46-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2015 in Speyer mehr als 340 Gramm Amphetamin verkauft haben. Die verkauften Drogen sollen später bei dem Käufer sichergestellt worden sein.
am 16. August 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 25-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Person über 21 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben zu haben, sowie Betäubungsmittel unerlaubt abgegeben und besessen zu haben. Die vorgesehenen Termine am 7. Juni 2016 und 19. Juli 2017 (9:00 Uhr) mussten jeweils verlegt werden. Wegen des konkreten Vorwurfs wird auf die beiden früheren Presseberichte für Juni beziehungsweise Juli 2017Bezug genommen.
am 16. August 2017 um 13:30 Uhr
gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Die Sitzung sollte ursprünglich am 19. Juli 2017 um 13:30 Uhr stattfinden, musste aber verlegt werden. Wegen des konkreten Vorwurfs wird auf den Pressebericht für Juli 2017 Bezug genommen.
am 23. August 2017 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Kirchhain, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen jeweils gefährliche Körperverletzungen begangen zu haben. Die Sitzung sollte ursprünglich am 21. Juni 2017 um 10:30 Uhr stattfinden, musste aber verlegt werden. Wegen der konkreten Vorwürfe wird auf den Pressebericht für Juni 2017 Bezug genommen.
am 30. August 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Person über 21 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben zu haben. Die Sitzung sollte ursprünglich am 26. Juni 2017 um 13:30 Uhrstattfinden, musste aber verlegt werden. Wegen des konkreten Vorwurfs wird auf den Pressebericht für Juli 2017 Bezug genommen.
am 30. August 2017 um 14:00 Uhr
gegen zwei 35-jährige beziehungsweise 39-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft in insgesamt vier Anklageschriften eine gefährliche Körperverletzung, dem 35-Jährigen darüber hinaus zehn gewerbsmäßige Computerbetrügereien, zwei weitere Betrügereien und dem 39-Jährigen eine weitere gefährliche Körperverletzung und eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen werden.
In dem führenden Verfahren soll der 35-Jährige im Oktober 2015 in Speyer zunächst auf den Verletzten eingeschlagen und anschließend sollen beide gemeinsam weiter auf ihn eingeschlagen und der 39-Jährige auch auf ihn eingetreten haben. Das Opfer soll erheblich verletzt worden sein, unter anderem soll es eine Nasenbeinfraktur erlitten haben.
Der 35-Jährige soll von März bis Ende September 2015 in Speyer unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und –willigkeit und unter Angaben falscher Personalien Waren bei Onlineversandhäusern bezogen haben. Diese sollen einen Wert von insgesamt mehr als 4.000 Euro gehabt haben. Ferner soll er von Juni 2014 bis Juli 2014 und ab Mitte August 2014 bis Ende November 2014 vom Jobcenter betrügerisch knapp 1.300 Euro erlangt haben, indem er Arbeitstätigkeiten nicht mitgeteilt habe.
Schließlich wird dem 39-Jährigen vorgeworfen im Juli 2016 in Speyer während des Brezelfestes auf dem Nachhauseweg dem Geschädigten, ohne dass dies gerechtfertigt gewesen wäre, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, sodass dieser Brennen und Hautreizungen verspürt habe. Kurze Zeit später habe er dem Geschädigten mit der einen Hand gepackt und mit der Faust der anderen Hand ins Gesicht geschlagen, wodurch die Brille beschädigt und ein Kleidungsstück zerrissen sein soll.
Das Jugendschöffengericht
am 9. August 2017 um 13:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 16 beziehungsweise 20-jährige Angeklagte, beide aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft eine Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Wegen des konkreten Vorwurfs wird auf den Nachtrag zum Pressebericht vom 7. Juni 2017 Bezug genommen. In einer weiteren
Anklage gegen den 16-Jährigen wird diesem vorgeworfen unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll Anfang Januar 2017 in Speyer mehr als fünf Gramm Marihuana in acht Aluminiumpäckchen in seiner Kleidung aufbewahrt haben.
am 14. August 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel geleistet zu haben. Er soll einem Anderen im Januar 2015 insgesamt 300 Euro geliehen haben, damit dieser, was der Angeklagte gewusst haben soll, dafür 250 Gramm Marihuana bezahlen konnte, die dieser bereits bestellt hatte. Der Angeklagte habe einen Teil der Betäubungsmittel erhalten sollen.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 25. Juli 2017
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts