I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 10. April 2024 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein besonders schwerer sexueller Übergriff in Tateinheit mit Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen, sieben vorsätzliche Körperverletzungen, in einem Fall in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, zwei gefährliche Körperverletzungen jeweils in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Nötigung sowie wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll von Februar bis August 2023 seine damalige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Speyer während sie schlief sexuell angegangen und ihr den Finger in den Anus gesteckt und versucht haben mit seinem Glied in den Anus einzudringen. Dabei soll sie aufgewacht sein. Das gesamte Geschehen soll er mit einem Mobiltelefon aufgenommen haben. Ferner soll er ihr wiederholt in der Wohnung, zum Teil mit der Faust, ins Gesicht oder den Kopf geschlagen, sie getreten und mit einem Metallrohr geschlagen haben. In einem Fall soll er sie dabei auch in die Wohnung eingesperrt haben. Bei einem der Fälle soll sie das Bewusstsein verloren haben. Auch soll sie sich ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Steißbeinfraktur, Prellungen und Platzwunden aufgrund der Gewalthandlungen, die sich teilweise über einen längeren Zeitraum hingezogen haben sollen, zugezogen haben. Während des Einsperrens soll er ihr auch gedroht haben ihr die Kehle durchzuschneiden, falls sie noch einmal sein Mobiltelefon nehme.
Fortsetzungstermin ist für den 15. April 2024, 09:00 Uhr bestimmt.
am 17. April 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 30-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2023 in Speyer zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter Parfüm im Wert von knapp 400 Euro in seine Jacke gesteckt haben und sich, als er vom Detektiv kontrolliert wurde, massiv gewehrt haben um im Besitz des erlangten Guts zu bleiben. Um sich dem Festhalten zu entziehen soll der gesondert verfolgte Mittäter den Detektiven gewürgt haben. Nur durch den Einsatz eines Zeugen soll es gelungen sein, den Angeklagten zu überwältigen.
am 24. April 2024 um 14:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 50-jährigen Angeklagten aus Harthausen, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im März 2022 in Speyer als Beifahrer bei einer Polizeikontrolle mehr als 15 Gramm Kokain zum gewinnbringende Weiterverkauf bei sich gehabt haben.
Das Jugendschöffengericht:
am 8. April 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen Handel getrieben zu haben. Er soll im September 2022 und im November 2022 von unbekannt gebliebenen Verkäufern in Offenbach 200 Gramm Haschisch für 600 Euro erhalten und für 720 Euro in Schifferstadt verkauft haben sowie im November 2022 350 Gramm Marihuana und 100 Gramm Haschisch für insgesamt mehr als 2.000 Euro erworben und für mindestens 2.460 Euro in Schifferstadt und Umgebung weiterverkauft haben.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 22. April 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, dem von der Staatsanwaltschaft ein besonders schwerer sexueller Übergriff vorgeworfen wird. Er soll im September 2021 in einem Ort der Verbandsgemeinde Rheinauen, anlässlich einer von ihm veranstalteten Feier eine Besucherin, die erheblich Alkohol zu sich genommen hatte und sich daher nicht mehr auf den Beinen halten konnte, in sein Schlafzimmer verbracht haben. Nachdem alle Gäste die Feier verlassen hatten, soll er die Geschädigte, die sich aufgrund ihres Zustand nicht wehren konnte, unter anderem an den Geschlechtsteilen berührt haben und dabei unter anderem mit dem Finger ein wenig in die Vagina eingedrungen sein.
Die Verhandlung fand ursprünglich am 27. Februar 2023 statt, musste aber in einem der Fortsetzungstermine zur Einholung eines Gutachtens ausgesetzt werden.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 29. April 2024 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft ein Raub vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2023 in einer Schule in Schifferstadt einem Kind einen Geldbeutel mit 70 Euro Inhalt entrissen haben um das Geld für sich zu behalten.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins
mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der
Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen
kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer
Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 5. April 2024
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts