Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung April 2023

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im April 2023

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 12. April 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 48-jährigen Angeklagten ohne festen Wohnsitz in Deutschland, dem von der Staatsanwaltschaft bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2022 in Speyer in seinem Pkw der Marke BMW mehr als zwei Gramm Kokain, mehr als 28 Gramm Heroin und mehr als 80 Gramm Amphetamin, letzteres zusammen mit einem aufgeklappten Klappmesser zum gewinnbringenden Verkauf aufbewahrt haben. Lediglich ein geringer Teil der Betäubungsmittel soll zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

 

am 19. April 2023 um 10:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im März 2022 in Speyer einer damals 17-Jährigen in Kenntnis deren jugendlichen Alters fünf Gramm Marihuana verkauft haben. Im Juli 2022 soll er in seiner Wohnung neben einer Vielzahl von Zipptütchen eine geringe Menge Marihuana aufbewahrt haben.

 

Das Jugendschöffengericht:

am 17. April 2023 um 13:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer, der vom Amtsgericht Speyer durch Urteil vom 18. Oktober 2021 wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen wurde. Das Amtsgericht hat in dem Urteil festgestellt, dass der Heranwachsende bis zum 9. März 2020 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in einem Tresor in einer Garage knapp 100 Gramm Marihuana sowie mehr als zwanzig Gramm Haschisch neben einer mit Gummigeschossen geladene Luftdruckwaffe samt Zusatzmunition zum gewinnbringenden Abverkauf deponiert hatte. Es erging ein Schuldspruch nach § 27 JGG. Es wurde das Nachverfahren angeordnet.

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

           

Speyer, den 23. März 2023

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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