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Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung April 2021

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im April 2021
  1. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 7. April 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 61-jährigen Angeklagten aus Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im erschwerten Fall vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2020 in Römerberg den Geschädigten durch Verstellen der Gegenfahrbahn zum Anhalten gezwungen haben. Nach einem Wortwechsel soll er in sein Fahrzeug eingestiegen, den Geschädigten angefahren und zwischen den beiden Fahrzeugen eingeklemmt haben, was er auch in Kauf genommen haben soll. Ohne sich um den Geschädigten, der kurz mitgezogen worden sein soll, sich dann aber befreien konnte und keine weiteren Verletzungen erlitt, zu kümmern, soll er seine Fahrt fortgesetzt haben.

 

am 7. April 2021 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten aus Lingenfeld, dem von der Staatsanwaltschaft vier Betrügereien vorgeworfen zu werden. Er soll zwischen November 2019 und April 2020 unter anderem in Speyer vier hochpreisige Mobiltelefone über eine Internetplattform zum Preis von 700,- bis zu 1.000,- Euro verkauft haben, obwohl er von Anfang an nicht Willens und in der Lage gewesen sein soll, die Geräte zu liefern. Den Geschädigten, die den Kaufpreis überwiesen, soll dadurch ein Schaden von insgesamt 3130,- Euro entstanden sein.

 

am 21. April 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 48-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2019 in Speyer 50 Gramm Kokain zum Weiterverkauf erhalten haben. Nachdem er einen Teil selbst konsumierte, soll er sich später selbst angezeigt und den Ermittlungsbehörden die restlichen Betäubungsmittel übergeben haben.

 

am 28. April 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 55-jährigen Angeklagten aus Haßloch, dem von der Staatsanwaltschaft eine Unterschlagung vorgeworfen wird. Er soll im Februar/März 2019 einen Oldtimer im Auftrag des Geschädigten an einen niederländischen Käufer verkauft haben. Entgegen der Vereinbarung mit dem Eigentümer soll der Angeklagte das Fahrzeug aus einer Halle in Böhl-Iggelheim geholt, es dem Käufer überlassen und den restlichen Kaufpreis in Höhe von 25.000,- Euro für sich behalten haben.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 9. September 2020 vorgesehen.

Zu dem Verfahren wurde ein weiteres Verfahren hinzuverbunden.

Dem Angeklagten und einem Mitangeklagten aus Heppenheim an der Bergstraße werden in dieser Anklage eine Unterschlagung beziehungsweise eine Hehlerei vorgeworfen. Der erstgenannte Angeklagte soll Verbindlichkeiten in Höhe von 25.000,- Euro gegenüber dem Mitangeklagten gehabt haben. Um diese zu begleichen, soll er den Zugang zu drei Fahrzeugen, einem Mercedes Benz 500 SL, einem Mercedes Benz 280 SE und einem Mini Cooper, in einer Halle in Böhl-Iggelheim genutzt haben und die Fahrzeuge dem Mitangeklagten zwischen 2016 und 2018 - ohne Eigentumsnachweise und ohne hierfür vom Geschädigten berechtigt gewesen zu sein - überlassen haben. Der Mitangeklagte soll die Fahrzeuge für 41.000,- Euro in Kenntnis des fehlenden Eigentums des Angeklagten weiterveräußert haben.

Das Jugendschöffengericht:

 

am 12. April 2021 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 18- und 20-jährige Angeklagte aus Hanhofen, denen von der Staatsanwaltschaft drei Diebstähle mit Waffen vorgeworfen werden. Der 18-Jährige soll darüber hinaus in einem dieser Fälle eine versuchte gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen im Juli 2020 in Dudenhofen einen Pkw aufgebrochen und daraus Werkzeuge im Wert von weit mehr als 1.000,- Euro genommen haben um sie für sich zu behalten. Beim Abtransport mit einem Roller soll der 18-Jährige ein Werkzeug nach einer Person in Verletzungsabsicht geworfen zu haben, um die Flucht zu ermöglichen. Das Werkzeug verfehlte sein Ziel. Beide Angeklagte sollen, wie auch bei den beiden weiteren Taten, Messer bei sich geführt haben. Noch am gleichen Tag sollen sie arbeitsteilig in Harthausen zwei weitere Fahrzeuge aufgebrochen und daraus einen USB-Stick beziehungsweise ein mobiles Navigationsgerät im Wert von insgesamt von mehr als 150,- Euro entwendet haben.

 

am 12. April 2021 um 13:15 Uhr

gegen den obengenannten mittlerweile 18-jährigen Angeklagte aus Hanhofen, dem von der Staatsanwaltschaft ein Raub vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2020 in Dudenhofen dem Geschädigten nach einem Wortwechsel dessen Mobiltelefon im Wert von fast 1.200,- Euro entrissen haben um es für sich zu behalten.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 19. April 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft 14 Fälle des Computerbetrugs vorgeworfen werden.  Er soll im September und Oktober 2019, nachdem er auf ungeklärte Art und Weise in den Besitz der Scheckkarte seines Vaters gekommen sein soll, an verschiedenen Geldautomaten, unter anderem in Speyer, mehr als 3.500,- Euro abgehoben haben.

In zwei weiteren Anklagen wird ihm jeweils der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll im August und Oktober 2020 in Römerberg und Speyer geringe Mengen Marihuana beziehungsweise Cannabis bei sich geführt haben.

 

am 19. April 2021 um 13:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl vorgeworfen wird. Er soll mit zwei gesondert verfolgten Mittäterinnen im Dezember 2018 am Berliner Platz in Speyer der Geschädigten überraschend deren Mobiltelefon entrissen haben um es für sich zu behalten.

In einer weiteren Anklage wird dem 19-Jährigen vorgeworfen, unerlaubt Betäubungsmittel erworben und unerlaubt Betäubungsmittel angebaut zu haben.  Er soll im Januar 2019 in Germersheim zwei Gramm Amphetamin gekauft und von Februar/März 2019 in Speyer eine Cannabispflanze gepflanzt haben.

In einer dritten Anklage wird ihm eine Beleidigung vorgeworfen. Er soll im August 2019 in einem sozialen Netzwerk eine Polizeibeamtin, die ihn vorgeladen hatte, unter anderem als Bullenschwein(e), Fuck the Police und ACAB, bezeichnet haben, um sie in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.

In einer weiteren Anklage soll er mit einem gesonderten Mittäter einen Diebstahl im besonders schweren Fall begangen haben. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2019 in Speyer einen mit einem Lenkradschloss gesicherten Roller an sich genommen haben um ihn für sich verwenden. Als es ihnen nicht gelang das Schloss aufzubrechen, sollen sie den Roller, der 500,- Euro etwa 300 Meter entfernt liegen gelassen haben.

In einer fünften Anklage wird ihm ein weiterer Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen.  Er soll im Oktober 2019 in Speyer zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter aus einem Automaten der Sparkasse nach Entfernen einer Glasscheibe knapp 100,- Euro genommen haben, um das Geld für sich zu verwenden.

Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten sollte ursprünglich am 21. September 2020 stattfinden; das Verfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt, da er nicht erschienen war.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 21. April 2021 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 31-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gemeinschaftliche räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Er soll zusammen mit einem Heranwachsenden, gegen den das Verfahren abgetrennt worden ist, im April 2019 in Speyer ein Kind aufgefordert haben seine Taschen zu leeren. Dabei habe er behauptet, er werde ein Messer zur Durchsetzung seiner Forderung einzusetzen. Nachdem der Versuch an Gegenstände in den Taschen des Jungen zu gelangen scheiterte, soll der Geschädigte unter dem Eindruck der Drohungen dem Angeklagten und dessen Mittäter sein Fahrrad im Wert von etwa 100 Euro überlassen haben.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 30. November 2021 terminiert.

 

 II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

 

Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

           

Speyer, den 6. April 2021
 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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