I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 26. April 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 26-jährigen deutschen Angeklagten aus Mannheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen Raub in Tateinheit mit unerlaubtem Verschaffen von Betäubungsmitteln begangen zu haben. Er soll dem Geschädigten am 23. Juli 2016 in Böhl-Iggelheim gewaltsam mehrere Gramm Amphetamin abgenommen haben.
Das Jugendschöffengericht
am 3. April 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen pakistanischen Angeklagten aus Freinsheim, der sich zurzeit in anderer Sache in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt befindet. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen als Jugendlicher im April und Juni 2016 jeweils eine Beförderungserschleichung begangen zu haben. Er soll an den beiden Tattagen, jeweils ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein, Fernzüge von Mannheim nach Kassel beziehungsweise Bielefeld nach Dortmund benutzt haben, um sich den Fahrpreis von insgesamt mehr als 170 Euro zu ersparen.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
am 3. April 2017 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen deutschen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, als Heranwachsender eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung begangen zu haben. Er soll dem Geschädigten am 30. April 2016 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt mehrfach mit dem Ellenbogen gegen die Brust und einmal gegen den Hals geschlagen haben. Außerdem habe er ihm erfolglos gedroht, er werde ihn zusammenschlagen, falls er Beamte der Anstalt über den Vorfall informieren würde.
am 3. April 2017 um 13:30 Uhr
gegen eine mittlerweile 20-jährige kroatische Angeklagte aus Speyer der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsende einen Diebstahl begangen zu haben. Sie soll im Dezember 2016 in Frankenthal (Pfalz) in einem Supermarkt Lebensmittel und Haushaltswaren im Gesamtwert von mehr als 40,- Euro gestohlen haben.
am 24. April 2017 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 20-jährige türkische Angeklagte und einen 22-jährigen ebenfalls türkischen Angeklagten, alle aus Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsende beziehungsweise als Erwachsener eine gefährliche (gemeinschaftliche Begehungsweise) Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen im Juni 2016 in Schifferstadt zusammen mit einer weiteren Person nachts die beiden späteren Geschädigten angegriffen, einen von ihnen in den Schwitzlasten genommen und auf ihn eingeschlagen haben, bis dieser bewusstlos am Boden zum Liegen kam. Auch danach sollen die Angeklagten noch auf ihn eingetreten haben. Er soll Schmerzen an der Schulter, Prellungen im Gesicht und am Oberkörper sowie ein Hämatom am Auge erlitten haben. Nachdem der zweite Geschädigte dazwischen gegangen sei, soll dieser von einem der Angeklagten eine Ohrfeige erhalten haben.
In einer weiteren Anklage wird einem der beiden 20-Jährigen ein Raub vorgeworfen. Er soll als Heranwachsender im August 2016 in Schifferstadt von dem später Geschädigten unter Androhung eines körperlichen Angriffes Bargeld gefordert haben. Aufgrund der Drohung soll dieser seinen Geldbeutel herausgeholt und der Angeklagte soll sich hieraus mehr als 20,- Euro entnommen haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 28. März 2017
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts