I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 1. September 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie eine weitere vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im Februar dieses Jahres im Bereich des Hauptbahnhofs in Speyer die Geschädigte gegen deren Willen versucht haben sie zu küssen und nachdem sie ihn weggestoßen hatte, zu Boden gedrückt, festgehalten und gegen deren Willen sowohl den vaginalen als auch analen ungeschützten Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss durchgeführt haben. Durch das Festhalten soll das Opfer ein Hämatom am Hals erlitten haben. Nachdem das Opfer sich dem Angeklagten entzogen hatte, soll er ihm nachgestellt und dabei dem weiteren Geschädigten, der der Frau zu Hilfe gekommen war, mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Fortsetzungstermin ist für den 15. September 2025, 9:00 Uhr bestimmt.
am 10. September 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung sowie eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einen Mitgefangenen aufgefordert haben ihm vier Zigarettenschachteln zu überlassen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verschaffen, soll er dem Opfer eine glühende Zigarette auf dem Handrücken gedrückt haben. Zur Übergabe der Zigaretten soll es gleichwohl nicht gekommen sein.
am 24. September 2025 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 51-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, der von der Staatsanwaltschaft 128 Fälle der gewerbsmäßigen Untreue vorgeworfen werden. Sie soll von April bis Oktober 2023 in Waldsee und Mutterstadt als Mitarbeiterin einer Firma bei einer Online-Bank ein Konto auf den Namen der Firma angelegt und über dieses Konto 128 Privateinkäufe zu Lasten der Firma getätigt haben. Dabei soll ein Schaden von mehr als 23.000.- Euro entstanden sein.
am 24. September 2025 um 13:15 Uhr
gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2023 in Speyer in seiner damaligen Wohnung mehr als 100 Gramm Marihuana und Tabletten zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben.
Die am 18. Dezember 2024 durchgeführte Hauptverhandlung musste ausgesetzt werden.
am 29. September 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Vergewaltigungen, eine vorsätzliche Körperverletzung und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen werden. Er soll zunächst 2022 oder 2023 in Schifferstadt das Opfer ohne dessen Einverständnis dabei gefilmt haben wie es ihn oral befriedigte. Er soll dem Opfer im Mai 2023, als es die Löschung der Dateien verlangte, gedroht haben die Aufnahmen an die Familie des Opfers zu schicken und sie zu verbreiten, sofern das Opfer ihn nicht oral befriedige. Aufgrund dessen soll die Frau der Aufforderung des Angeklagten nachgekommen sein. Im selben Monat soll der Angeklagte das Opfer erneut kontaktiert haben. Das Opfer habe sich nochmals zu dem Angeklagten nach Schifferstadt begeben um die Löschung der Dateien zu erreichen. Hierauf habe der Angeklagte von ihr Analsex verlangt, was diese aber abgelehnt habe. Der Angeklagte habe daraufhin diese sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers erzwungen. Zuletzt soll er dem Opfer Ende Mai 2023 in Schifferstadt mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.
Das Jugendschöffengericht:
am 3. September 2025 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis vorgeworfen wird. Er soll im Januar 2025 in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt mehr als 75 Gramm aufbewahrt haben um das Cannabis zu verkaufen.
am 8. September 2025 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, in drei Fällen gewerbsmäßig mit einer nicht geringen Menge Cannabis Handel getrieben zu haben und dabei in einem Fall eine Schusswaffe oder einen anderen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt war und in einem Fall tateinheitlich hierzu unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im September 2023 200 Gramm Haschisch besessen und davon 150 Gramm an verschiedene Abnehmer, im September 2023 weitere 500 Gramm besessen und davon 375 Gramm gewinnbringend weiterverkauft und November 2023 200 Gramm besessen und davon von 150 Gramm bereits 75 Gramm gewinnbringend verkauft haben. Im Zuge des letztgenannten Verkaufs soll er bei Verkaufsgeschäften in Mannheim eine geladene Schreckschusspistole und Pfefferspray dabeigehabt haben. Zudem soll er in seiner Wohnung in räumlichen Zusammenhang mit dem Cannabis ein Einhandmesser und eine weitere geladene Schreckschusswaffe aufbewahrt haben.
am 8. September 2025 um 13:30 Uhr
gegen 21-jährigen Angeklagten aus Dielkirchen, einen 19-jährigen Angeklagten aus Binningen und einen 20-jährigen Angeklagten. Den drei Angeklagten werden jeweils eine Beleidigung und dem 19-Jährigen darüber hinaus eine Verleumdung vorgeworfen. Letzterer soll im Oktober 2024 gegenüber einer Vollzugsbeamtin unwahre Behauptungen über eine andere Mitarbeiterin der Jugendstrafanstalt Schifferstadt aufgestellt haben, wobei er wusste, dass diese Behauptungen unwahr waren. Im Mai 2024 sollen alle drei Angeklagte unabhängig voneinander einen Vollzugsbeamten beleidigt haben.
am 22. September 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2023 in Speyer bei einer Polizeikontrolle am Postplatz in Speyer mehr als 46 Gramm Marihuana und mehr als 34 Gramm Haschisch zum gewinnbringenden Verkauf bei sich gehabt haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der
Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es
kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an
mich wenden.
Speyer, den 26. August 2025
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts