Amtsgericht Speyer: Pressebericht November 2025

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer für November 2025
  1. Es verhandeln:

     

    Das Schöffengericht

     

    am 5. November 2025 um 9:00 Uhr

    gegen einen mittlerweile 62-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2023 in den späten Abendstunden in Schifferstadt eine Nachbarin gepackt und sie gegen ihren Willen unter der Kleidung an der Brust und im Intimbereich angefasst haben. 

     

    am 12. November 2025 um 9:00 Uhr

    gegen einen mittlerweile 37-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft ein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im erschwerten Fall in Tateinheit Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Er soll im Januar 2025 in Schifferstadt absichtlich in den Pkw des Unfallgegners hineingefahren sein um einen Fremdschaden in Höhe von etwa 8.000, - Euro herbeizuführen. 

     

    am 26. November 2025 um 9:00 Uhr

    gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Rumänien und einen 28-jährigen Angeklagten aus Kirn, denen von der Staatsanwaltschaft zwei schwere Bandendiebstähle vorgeworfen werden. Sie sollen im Februar 2024 im Reffenthal in Speyer zusammen mit mindestens einem weiteren Mittäter aufgrund eines schon früher gefassten Tatplans, der vorsah Bootstechnik zu entwenden und nach Rumänien zu verbringen um sie dort zu verkaufen, drei Boote, die gegen Wegnahme gesichert waren, an eine andere Stelle im Reffenthal verbracht haben und begonnen haben diese auszuschlachten. Ferner sollen sie im selben Zeitraum in Otterstadt von einem Anwesen ein gegen Wegnahme gesichertes Sportboot mit Trailer im Wert von 38.000, - Euro weggebracht und in einem nahegelegenen Wald ausgeschlachtet haben.   

     

    Das Jugendschöffengericht:

     

    am 3. November 2025 um 9:00 Uhr

    gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung und eine versuchte Erpressung vorgeworfen werden. Er soll im November 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in der Zelle des Opfers diesem mit einem Brotmesser eine klaffende Schnittverletzung am Oberarm beigebracht haben.  Bei einer späteren Gelegenheit soll er erfolglos versucht haben von dem Opfer Geld per Überweisung zu erlangen, indem er drohte ihm anderenfalls die Kehle durchzuschneiden. 

     

    am 3. November 2025 um 13:15 Uhr

    gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll dem Opfer im Oktober 2024 in der Sporthalle der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in den Bauch getreten und ihm zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. Dabei soll sich das Opfer eine erhebliche Verletzung an den Zähnen zugezogen haben, weshalb es mehrere Wochen nur Nahrung in breiförmige Form zu sich nehmen konnte.  Bei einer späteren Gelegenheit soll er erfolglos versucht haben von dem Opfer per Überweisung Geld zu erlangen, indem er ihm drohte anderenfalls die Kehle durchzuschneiden. 

     

    am 10. November 2025 um 10:45 Uhr

    gegen einen 16-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, dem von der Staatsanwaltschaft ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll im November 2024 in Oldenburg mit zwei gesondert verfolgten Mittätern durch Aufhebeln des Schlafzimmerfensters in das Wohnhaus der Mutter der beiden Mittäter eingedrungen sein und dort unerlaubt Lebensmittel an sich genommen und verzehrt haben. Als die Mutter der beiden Mittäter nach Hause kam, sollen sie geflüchtet sein. 

    Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

     

    am 10. November 2025 um 13:15 Uhr

    gegen einen 20-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im September 2023 200 Gramm Haschisch aufbewahrt und davon 150 Gramm an unbekannte Abnehmer gewinnbringend verkauft haben. Im selben Monat soll er 500 Gramm Haschisch erworben und davon mindestens 375 Gramm gewinnbringend weiterverkauft haben. Schließlich soll er im November 2023 200 Gramm Haschisch erworben und davon eine Teilmenge von etwa 60 Gramm in einem Pkw eines gesondert verfolgten Mittäters in Mannheim aufbewahrt haben, wobei er im Fahrzeug griffbereit eine geladene Schreckschusswaffe und Pfefferspray verwahrt haben soll. Schließlich soll er im Februar 2024 in seiner Wohnung von den ursprünglich 200 Gramm Haschisch noch etwa 30 Gramm Haschisch in einer Bauchtasche aufbewahrt haben. In der Bauchtasche soll sich daneben griffbereit ein Einhandmesser befunden haben. Ferner soll er zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung etwas mehr als 2 Gramm Kokain und eine geladene Schreckschusswaffe aufbewahrt haben. 

     

    am 24. November 2025 um 9:00 Uhr

    gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Kusel, dem von der Staatsanwaltschaft gemeinschaftliches gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 115 Fällen vorgeworfen wird. Er soll von Juli 2019 bis Juli 2022 in 100 Fällen einmal wöchentlich mit einem gesondert verfolgten Mittäter ein Gramm Marihuana an einen gesonderten Verfolgten gewinnbringend verkauft haben. Ferner soll er an diesen von September 2021 bis März 2022 mit dem gesonderten verfolgten Mittäter in 15 Fällen 0,5 Gramm Kokain gewinnbringend verkauft haben, um sich durch die Verkäufe eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.  

    am 24. November 2025 um 13:15 Uhr

    gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Beleidigungen vorgeworfen werden. Er soll im August 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt eine weibliche Bedienstete zweimal beleidigt haben. 

    Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

     

     

 II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

 

Speyer, den 30. Oktober 2025

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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