I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 8. Januar 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 60-jährigen Angeklagten aus Lingenfeld, dem von der Staatsanwaltschaft bewaffneter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit bewaffnetem tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wiederum in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie ein weiterer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in weiterer Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und letztlich ein dritter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden. Er soll im Januar 2023 mit einem Motorroller in Speyer unterwegs gewesen sein. Dabei sollen Polizeibeamte in einem Streifenwagen bemerkt haben, dass der Termin der Hauptuntersuchung an dem Roller abgelaufen war. Nachdem sie dem Angeklagten Haltesignale gegeben hatten um eine Personen- und Fahrzeugkontrolle vorzunehmen, soll der Angeklagte versucht haben sich zu entfernen und bei der nunmehr eingerichteten Kontrollstelle sein Kraftrad stark beschleunigt und auf die Beifahrertür zugefahren sein aus der der später geschädigte Polizeibeamte gerade ausstieg. Um die Kontrolle zu verhindern soll er die Beifahrertür gerammt und den Polizeibeamten eingeklemmt haben, sodass sich dieser an der Schulter verletzte. An dem Polizeifahrzeug soll ein Schaden in Höhe von etwa 8.000,- Euro entstanden sein. Erst im weiteren Verlauf soll der Angeklagte schließlich gestoppt worden sein. Dabei sei er sich der Festnahme widersetzt haben und die Beamten als „Volksverhetzer“ in ehrverletzender Weise beleidigt und gegen die Beamten getreten haben, sodass einer der Beamten eine Schürfwunde am Knie erlitt. Schließlich soll er sich gegen die angeordnete Blutprobe körperlich gewehrt haben.
Die Hauptverhandlung war für den 18. September 2024 bestimmt gewesen.
am 13. Januar 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 44-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft Geldfälschung in Tateinheit mit veruntreuender Unterschlagung vorgeworfen wird. Er soll zwischen Ende April 2022 und Anfang Mai 2022 in Speyer während seiner Tätigkeit als angestellter Friseur acht von ihm zuvor beschaffte gefälschte 50 Euro Geldscheine in die Kasse gelegt und im Gegenzug 400 Euro aus der Kasse entnommen haben, wobei ihm das Geld anvertraut gewesen sein soll.
am 22. Januar 2025 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Lambrecht, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2022 in Hanhofen an den gesonderten verfolgten Käufer 134 Gramm Marihuana gewinnbringend verkauft haben.
Die Hauptverhandlung am 9. Oktober 2024 musste ausgesetzt werden.
am 29. Januar 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Dellfeld, dem von der Staatsanwaltschaft zwei sexuelle Übergriffe, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, vorgeworfen werden. Er soll im Februar 2024 in Waldsee das Opfer nach Aussteigen aus dem Linienbus bedrängt und schließlich an eine Hauswand gedrückt und versucht haben sie gegen deren Willen zu küssen. Das Opfer soll sich schließlich befreit haben, indem es dem Angeklagten das Knie in die Genitalien stieß. Danach soll der Angeklagte dem Opfer gefolgt sein. Er soll sie erneut gepackt haben, ihr gegen ihren Willen einen Kuss gegeben und ihr über der Kleidung an das Gesäß und in den Intimbereich gegriffen haben. Ferner soll er auch versucht haben sie unter der Kleidung anzufassen, was ihm aber nicht gelang, da ihn die Geschädigte wegstieß.
Das Jugendschöffengericht:
am 6. Januar 2025 um 15:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 16-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei tateinheitliche falsche Verdächtigungen vorgeworfen werden. Er soll im April 2023 gegenüber zwei ihn vernehmende Polizeibeamten wahrheitswidrig behauptet haben zwei Mitgefangene hätten ihn erfolglos aufgefordert seinen Einkauf abzugeben und ihm dabei mit der Faust ins Gesicht geschlagen, damit gegen die Mitgefangenen ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 15. Januar 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen 19-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft sieben gewerbsmäßige Einbruchsdiebstähle, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb und zwei gewerbsmäßige Diebstähle vorgeworfen werden. Der Angeklagte soll im Februar 2024 in Dudenhofen aus einem unverschlossenen PKW einen Kleingeldbetrag gestohlen, im März 2024 in eine Schule in Speyer durch eine Fluchttür eingedrungen sein und dort aus dem Kiosk mehr als 160 Euro Bargeld entwendet haben. Der Versuch einen Tresor aufzubrechen, soll dagegen fehlgeschlagen sein. Der Schaden soll sich auf etwa 3.000 Euro belaufen. Ferner soll er im April 2024 auf ein Fabrikgelände eingedrungen sein und aus der Geldkassette eines Kaffeeautomaten 50 Euro gestohlen haben. Hier soll ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro entstanden sein. Im Mai 2024 soll er in eine Kindertagestätte in Dudenhofen-Römerberg durch Aufhebeln des Fensters eingedrungen sein und dort Bargeld im Wert von insgesamt etwa 70 Euro erbeutet und einen Sachschaden von etwa 420 Euro verursacht haben. Im selben Zeitraum soll er auch in eine Schule in dieser Gemeinde eingedrungen sein, indem er eine Scheibe eingeworfen hatte und aus der Geburtstagskasse der Lehrer 100 Euro sowie ein Werkzeug erlangt haben. Der Schaden soll sich etwa 4.000 Euro belaufen. Schließlich soll er in diesem Zeitraum auch noch in eine weitere Kindertagesstätte in der Gemeinde eingedrungen sein, indem er wiederrum eine Scheibe einschlug. Er soll dort allerdings kein lohnenswertes Gut gefunden und einen Sachschaden von etwa 4.000 Euro verursacht haben. Im April 2024 soll er in Römerberg aus einem unverschlossenen PKW Dokumente, eine Tasche, Karten und eine Sonnenbrille sowie 100 Euro Bargeld erbeutet haben. Im Mai 2024 soll er versucht haben in eine Autowerkstatt in Speyer durch Einschlagen einer Scheibe einzudringen, was aber nicht gelang, da Alarm ausgelöst wurde. Schließlich soll er im Juni 2024 in ein Autohaus in Speyer eingedrungen, eine Scheibe eingeschlagen und in den Verkaufsräumen aus einem Büromöbel eine Geldkassette mit 300 Euro erbeutet haben. Der Sachschaden soll sich hier auf 200 Euro belaufen,
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 2. Januar 2025
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts