I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 11. Dezember 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Hamm (Rheinhessen), dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, zwei vorsätzliche Körperverletzungen, in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, eine weitere Bedrohung, eine Nötigung und eine Sachbeschädigung vorgeworfen werden. Er soll im August 2023 in der gemeinsamen Wohnung in Speyer seine damalige Partnerin am Hals gepackt und sie gegen ein Elektrogerät gedrückt haben, sodass sie neben Rötungen und Schmerzen auch Atemnot erlitten habe. Im September 2023 soll er sie in der Wohnung unter Vorhalt eines Messers mit dem Tode bedroht haben. Ebenfalls im September 2023 soll er in der Wohnung aus Wut Kopfhörer der Tochter der Lebensgefährtin beschädigt haben. Noch am selben Abend soll er seiner Partnerin im Schlafzimmer der Wohnung ein Messer an den Hals gehalten, sie damit erneut mit dem Tode bedroht und ihr anschließend ein Kabel um den Hals gewickelt und so fest zugezogen haben, dass sie Atemnot erlitt. Einen Tag später soll er sie am Hals und an den Haaren gepackt haben und ihr dabei wiederum mit dem Tod gedroht haben. Anschließend soll er sie in der Wohnung in Speyer gegen ihren Willen abgeduscht und ihr gesagt haben, sie würden jetzt gemeinsam vom Balkon springen. In diesem Zusammenhang soll er sie gewürgt haben und an eine Wand gedrückt haben, sodass sie neben Schmerzen und Atemnot Hämatome und Rötungen erlitt. Zuletzt soll er ihr nach der Trennung von seiner neuen Freundin im Januar 2024 in Hessheim aufgelauert und sie zum Anhalten ihres Fahrzeugs gezwungen haben.
am 18. Dezember 2024 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2023 in Speyer in seiner damaligen Wohnung mehr als 100 Gramm Marihuana und Tabletten zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben.
Das Jugendschöffengericht:
am 2. Dezember 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz (bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge) in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im September 2023 in Speyer bei einer Fahrzeugkontrolle mehr als 2 Gramm Kokain, knapp 40 Gramm Marihuana und mehr als 200 Gramm Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf bei sich gehabt haben, wobei sich in griffbereiter Nähe ein Messer befunden haben soll.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 2. Dezember 2024 um 13:15 Uhr
gegen einen 18-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und eine räuberische Erpressung vorgeworfen werden. Er soll im Vorfeld einer Hauptverhandlung gegen einen Dritten vor dem Amtsgericht Koblenz den Geschädigten im Mai 2023 an einer Tankstelle in Koblenz geschlagen und erfolglos versucht haben den Geschädigten dazu zu veranlassen, dass dieser in der Hauptverhandlung keine oder unwahre Angaben zu macht. Im August 2023 soll er dem Geschädigten in einem Schulhof in Koblenz gegen das Bein getreten haben und ihn aufgefordert haben ihm seine Tasche zu übergeben. Ferner soll er ihm in den Nacken geschlagen haben damit er seine Hosentaschen leert. Der Geschädigte soll ihm daraufhin sein Mobiltelefon und Kopfhörer übergeben haben, da er nicht in der Lage war, dem Angeklagten die von diesem geforderten 500 Euro zu zahlen.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 9. Dezember 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll dem Opfer im Februar 2024 in einer Apotheke in Mannheim nach einer verbalen Auseinandersetzung Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, wodurch dieses starke Schmerzen erlitt.
am 16. Dezember 2024 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 17 und 20-jährige Angeklagte aus Ludwigshafen am Rhein und der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, wobei dem 20-Jährigen eine räuberische Erpressung und dem 17-Jährigen Beihilfe hierzu vorgeworfen wird. Ferner wird dem 20-Jährigen ein Raub vorgeworfen. Unter einem Vorwand soll der 20-Jährige von dem Opfer im Oktober 2023 in einem Supermarkt in der Innenstadt von Speyer fünf Euro gefordert haben; im Gegenzug soll er im gedroht haben ihn zusammenzuschlagen, falls er nicht zahle. Der 17-Jährige soll dabeigestanden haben und den vom Opfer erhaltenen 20 Euro Schein entgegengenommen und gewechselt haben. Im Dezember 2023 soll der 20-Jährige ferner einen anderen Geschädigten vor demselben Supermarkt in Speyer abgepasst und mit zwei weiteren gesondert verfolgten Mittätern in eine Seitenstraße gelockt und dort hinter einer Tür an die Hauswand gedrückt, ihn abgeastet und geschlagen, um in Besitz von Bargeld zu gelangen. Auf diese Art und Weise sollen der Angeklagte und seine Mittäter in Besitz von 200 Euro gelangt sein.
am 16. Dezember 2024 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Beleidigungen und eine Bedrohung vorgeworfen werden. Er soll im April und Mai 2024 einen Vollzugsbeamten in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt eine beleidigt haben. Ferner soll er im Mai 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gegenüber einem Beamten zwei andere Beamte mit dem Tode bedroht haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 2. Dezember 2024
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts