Amtsgericht Speyer: Pressebericht August 2025

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer für August 2025

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht verhandelt urlaubsbedingt nicht.

 

Das Jugendschöffengericht:

am 13. August 2025 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, der am 19. Juni 2024 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen wurde. Durch den Schuldspruch steht fest, dass der Heranwachsende im Oktober 2023 in Ravensburg bei einer Polizeikontrolle im öffentlichen Bereich eine durchgeladene Gas-Signal-Pistole mit sich führte. Die Entscheidung über die Verhängung von Jugendstrafe war gemäß § 27 JGG zur Bewährung ausgesetzt worden. Es ist nun zu entscheiden, ob wegen schädlicher Neigungen eine Jugendstrafe zu verhängen ist. 

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

 

Speyer, den 31. Juli 2025

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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