Ergänzend zu den bereits mitgeteilten Hauptverhandlungsterminen im Mai 2017 verhandelt das Jugendschöffengericht am 29. Mai 2017 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in Speyer im Februar oder März 2016 einen Diebstahl begangen zu haben.
Der Heranwachsende soll dem Geschädigten überraschend dessen Mobiltelefon aus der Hand genommen, zunächst für sich behalten und später verkauft haben.
Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Speyer, den 5. Mai 2017
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts