Ergänzend zu den bereits mitgeteilten Hauptverhandlungsterminen im Oktober 2017 verhandelt das Jugendschöffengericht am Mittwoch, den 25. Oktober 2017 um 14:30 Uhr gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft Mainz ein Diebstahl und drei Beleidigungen vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2016 in Horhausen (Landkreis Altenkirchen) zwei Polizeibeamte beleidigt und im August 2016 in einem Supermarkt in Gensingen Computerspiele und Kosmetikartikel (zusammen mit einer gesondert verfolgten Mittäterin) im Gesamtwert von mehr als 260 Euro gestohlen und anschließend den Ladendetektiven und die verständigten Polizeibeamten beleidigt haben.
In einer weiteren Anklage der Staatsanwaltschaft Mainz wird ihm vorgeworfen im April 2016 (mit einer gesondert verfolgten Mittäterin) einen Einbruchsdiebstahl und einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung begangen zu haben. Er soll die Tür der Wohnung des Geschädigten in Bingen aufgebrochen, die Wohnung nach stehlenswertem Gut durchsucht und schließlich ein Fläschchen, bei dem er vermutete, dass es sich um sogenannte KO-Tropfen handelte, mitgenommen haben. Gegenüber den beim Verlassen der Wohnung bereits eingetroffenen Polizeibeamten soll er Widerstand geleistet und sie beleidigt haben. Ferner soll er im Mai 2016 in Bingen erneut Polizeibeamte beleidigt haben.
In einer dritten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mainz werden ihm der Besitz eines verbotenen Gegenstandes und eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll am Neujahrstag 2016 beim Besuch einer Gaststätte einen Schlagring bei sich geführt und am gleichen Tag morgens dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Speyer, den 16. Oktober 2017
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts