Zwangsversteigerungen

Informationsblatt für Bietinteressenten in Zwangsversteigerungsverfahren

Dieses Informationsblatt will Ihnen einen groben Einblick in das Verfahren im allgemeinen geben. Es erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Merkblatt zur Sicherheitsleistung gem. § 69 ZVG

Wenn Sie Interesse an einem zur Versteigerung anstehenden Objekt haben, sollten Sie sich gut vorbereiten:

  • mindestens an einen Termin als Zuschauer teilgenommen haben. Zwangsversteigerungstermine sind immer öffentlich.
  • das Verkehrswertgutachten im Internet oder bei Gericht einsehen
  • evtl. den betreibenden Gläubiger bei Gericht erfragen