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Wiedergabe der Broschüre des Ministeriums der Justiz
"Schlichten statt Richten"

- Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten -

Inhalt

1. Die Schiedsperson - Wer ist das?
2. Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen?
3. Warum auch in Strafsachen zur Schiedsperson?
4. Wie läuft das Verfahren ab?
5. Was kostet das Schiedsverfahren?
6. Außergerichtliche Streitschlichtung - nicht nur durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner
7. Streitschlichtungsverfahren

 

Vorwort

Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellsachen

– ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung – vor

die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen.

Manche stehen am Ende dieses Weges trotz des

im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor

einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu ihren

Gunsten entschieden, die menschlichen Beziehungen mit

den anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört.

Hinterher stellt sich die Frage, ob Gesprächsbereitschaft

und ein wenig Entgegenkommen nicht für alle besser gewesen

wäre.

Als Alternative dienen die verschiedenen Möglichkeiten der einvernehmlichen

Konfliktlösung, die Ihnen in dieser Broschüre näher vorgestellt werden.

Zum einen bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine

sinnvolle und kostengünstige Möglichkeit der Streitschlichtung zur Vermeidung

eines gerichtlichen Verfahrens. Schiedspersonen nehmen in unserem

Land seit langem Aufgaben der Streitschlichtung wahr und sind eine bewährte

Institution. Gerade im zivilrechtlichen Bereich wurden sie leider zu selten in

Anspruch genommen, obwohl sie gerade hier mithelfen können, den Streit

friedlich beizulegen, und zwar noch schneller und billiger als bei Inanspruchnahme

eines Gerichts. Zur Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung

wurde für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten gesetzlich bestimmt, dass

die streitenden Parteien vor Anrufung des Gerichts zunächst versuchen müs6

sen, den Streit unter Beteiligung einer im Landesschlichtungsgesetz genannten

Stelle außergerichtlich beizulegen.

Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, wann und wie Schiedspersonen helfen

können und dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Schiedspersonen

verstärkt in Anspruch nehmen.

Auch eine Mediation kann die einvernehmliche Konfliktlösung fördern. Diese

kann nicht nur vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, also außergerichtlich,

sondern auch während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt

werden, und zwar durch freie Anbieter (gerichtsnahe Mediation) oder durch justizeigenes

Personal (gerichtsinterne Mediation). In dieser Broschüre finden Sie

daher auch Informationen über die Vorteile einer Mediation und das Angebot

der gerichtsinternen Mediation in der rheinland-pfälzischen Justiz.

Der Täter-Opfer-Ausgleich kann zwar die weitere Durchführung eines Strafverfahrens

nicht immer vermeiden, bietet jedoch die Chance zu einem einvernehmlichen

Ausgleich zwischen Opfer und Täter einer Straftat, der für beide

Seiten Vorteile bringt, die über die in einem Gerichtsverfahren möglichen

Rechtsfolgenentscheidungen hinausgehen. Näheres hierzu finden Sie ebenfalls

auf den folgenden Seiten.

Zudem enthält diese Broschüre Informationen zu sonstigen außergerichtlichen

Konfliktschlichtungsstellen und Mediationsanbietern, die Sie im Bedarfsfall in

Anspruch nehmen können.

Es würde mich sehr freuen, wenn auch Sie nach dieser Lektüre davon überzeugt

sind, dass Schlichten besser ist als Richten.

Ihr

Dr. Heinz Georg Bamberger

Justizminister von Rheinland-Pfalz

 



Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen

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