Wiedergabe der Broschüre des Ministeriums der Justiz
"Schlichten statt Richten"
- Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten -
Inhalt
1. Die Schiedsperson - Wer ist das?
2. Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen?
3. Warum auch in Strafsachen zur Schiedsperson?
4. Wie läuft das Verfahren ab?
5. Was kostet das Schiedsverfahren?
6. Außergerichtliche Streitschlichtung - nicht nur durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner
7. Streitschlichtungsverfahren
Vorwort
Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellsachen
– ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung – vor
die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen.
Manche stehen am Ende dieses Weges trotz des
im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor
einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu ihren
Gunsten entschieden, die menschlichen Beziehungen mit
den anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört.
Hinterher stellt sich die Frage, ob Gesprächsbereitschaft
und ein wenig Entgegenkommen nicht für alle besser gewesen
wäre.
Als Alternative dienen die verschiedenen Möglichkeiten der einvernehmlichen
Konfliktlösung, die Ihnen in dieser Broschüre näher vorgestellt werden.
Zum einen bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine
sinnvolle und kostengünstige Möglichkeit der Streitschlichtung zur Vermeidung
eines gerichtlichen Verfahrens. Schiedspersonen nehmen in unserem
Land seit langem Aufgaben der Streitschlichtung wahr und sind eine bewährte
Institution. Gerade im zivilrechtlichen Bereich wurden sie leider zu selten in
Anspruch genommen, obwohl sie gerade hier mithelfen können, den Streit
friedlich beizulegen, und zwar noch schneller und billiger als bei Inanspruchnahme
eines Gerichts. Zur Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung
wurde für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten gesetzlich bestimmt, dass
die streitenden Parteien vor Anrufung des Gerichts zunächst versuchen müs6
sen, den Streit unter Beteiligung einer im Landesschlichtungsgesetz genannten
Stelle außergerichtlich beizulegen.
Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, wann und wie Schiedspersonen helfen
können und dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Schiedspersonen
verstärkt in Anspruch nehmen.
Auch eine Mediation kann die einvernehmliche Konfliktlösung fördern. Diese
kann nicht nur vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, also außergerichtlich,
sondern auch während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt
werden, und zwar durch freie Anbieter (gerichtsnahe Mediation) oder durch justizeigenes
Personal (gerichtsinterne Mediation). In dieser Broschüre finden Sie
daher auch Informationen über die Vorteile einer Mediation und das Angebot
der gerichtsinternen Mediation in der rheinland-pfälzischen Justiz.
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann zwar die weitere Durchführung eines Strafverfahrens
nicht immer vermeiden, bietet jedoch die Chance zu einem einvernehmlichen
Ausgleich zwischen Opfer und Täter einer Straftat, der für beide
Seiten Vorteile bringt, die über die in einem Gerichtsverfahren möglichen
Rechtsfolgenentscheidungen hinausgehen. Näheres hierzu finden Sie ebenfalls
auf den folgenden Seiten.
Zudem enthält diese Broschüre Informationen zu sonstigen außergerichtlichen
Konfliktschlichtungsstellen und Mediationsanbietern, die Sie im Bedarfsfall in
Anspruch nehmen können.
Es würde mich sehr freuen, wenn auch Sie nach dieser Lektüre davon überzeugt
sind, dass Schlichten besser ist als Richten.
Ihr
Dr. Heinz Georg Bamberger
Justizminister von Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen