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Auf dieser Seite erfahren Sie, wer wir sind...

Das Amtsgericht Speyer gehört mit den Amtsgerichten Neustadt an der Weinstraße, Grünstadt, Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz) und Ludwigshafen am Rhein zum Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz), der wiederum mit den Landgerichtsbezirken Landau in der Pfalz, Zweibrücken und Kaiserslautern den Geschäftsbereich des Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken bildet.

Die derzeit 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 11 Richterinnen und Richter sowie 11 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, betreuen etwa 115.000 Einwohner des Gerichtsbezirks in Dingen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die die Zivilgerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit umfasst.

Zur Zivilgerichtsbarkeit gehören nach der Generalklausel des § 13 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, also die Streitigkeiten, die nach privatrechtlichen Normen (BGB, HGB, AktG, GmbHG, ScheckG usw.) zu entscheiden sind. Daneben rechnet dazu auch die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit, die beispielsweise Nachlasssachen, Betreuungssachen und Grundbuchsachen einschließt. 

Diesen Unterscheidungen folgend haben wir die Fachbereiche in kleine Einheiten, sogenannte Serviceeinheiten, organisiert. Der Verzicht auf eine verzweigte Arbeitsverteilung ermöglicht zu Ihrem Vorteil nicht allein eine schnellere Erledigung der Verfahren. Sie haben auch einen Ansprechpartner bei uns, der mit Ihrer Angelegenheit von Anfang bis Ende vertraut ist und Ihnen bei Fragen schnell helfen kann. 

Behördenleiter ist der Direktor des Amtsgerichts Hans-Jürgen Stricker, verantwortlich für den Geschäftsbetrieb daneben ist der Geschäftsleiter Marcus Schiefer. 

Zuständigkeiten

Wer tut was 

Wann sind wir für Sie da 

Die Bezirke im Überblick 

Die Geschichte des Gerichts in Speyer

Adresse und Kontakt

Anschrift:
Wormser Straße 41
67346 Speyer

Telefon: 06232 609-0
Telefax:  06232 609-2891

E-Mail: agsp(at)zw.jm.rlp.de

Sprechzeiten:
montags bis freitags  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.

Rechtsantragstelle:

Montag und Mittwoch bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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