Amtsgericht Speyer
Kontakt
Anschrift:
Wormser Straße 41
67346 Speyer
Wegbeschreibung | Parkplätze | barrierefreier Zugang
Telefon: 06232 609-0
Telefax: 06232 609- 2891
E-Mail:agsp(at)zw.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in
Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen
Rechtsverkehr auf dieser Homepage.
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Die Öffnungszeiten der Geschäftsstellen, das Telefonverzeichnis und vieles mehr, erfahren Sie unter: Service & Informationen
Aktueller Hinweis zu gefälschten Kostenrechnungen in Registersachen
In letzter Zeit werden gefälschte Kostenrechnungen in Registersachen durch unbekannte Dritte verschickt, welche angeblich von dem Amtsgericht Ludwigshafen kommen. Diese gefälschten Rechnungen sehen den offiziellen Rechnungen der Landesjustizkasse täuschend ähnlich, sind aber vor allem anhand der Bankverbindung als Fälschung zu erkennen: Für das Land Rheinland-Pfalz, somit auch für das Amtsgericht Ludwigshafen, werden Gerichtskosten ausschließlich durch die Landesjustizkasse Mainz eingezogen.
Deren Bankverbindung lautet:
Postbank Ludwigshafen
IBAN: DE34 5451 0067 0025 3116 79
BIC: PBNKDEFFXXX
Fälle, in denen nach der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen im Bundesanzeiger Zahlungsaufforderungen durch Dritte unter Beifügung amtlich erscheinender Rechnungen in betrügerischer Absicht verschickt werden, treten derzeit bundesweit auf.
Die betroffenen Kaufleute oder Gesellschaften werden hierin zur Zahlung angeblicher Eintragungskosten aufgefordert.
Der Bundesanzeiger Verlag hält auf www.bundesanzeiger.de unter der Rubrik „Wissenswertes - Daten und Statistiken“ eine Liste der dort derzeit bekannten Absender solcher Rechnungen vor.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kosten für die Eintragung in das Handelsregister um einen öffentlich-rechtlichen Kostenanspruch handelt, der ausschließlich durch die Landesjustizkasse und nicht durch private Zahlungsdienstleister oder Inkassounternehmen eingezogen wird.
Gut zu wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Tiefergreifende Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen Wir über uns, Service und Information sowie Themen.
Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Behördenleiter:
Hans-Jürgen Stricker, Direktor des Amtsgerichts
Vertreter:
Andrea Herkommer-Zimmermann, Richterin am Amtsgericht (Ständige Vertreterin des Direktors)
Medienreferent:
Hans-Jürgen Stricker, Direktor des Amtsgerichts
Geschäftsleiter:
Marcus Schiefer, Justizamtsrat
Allgemeine Sprechzeiten der Geschäftsstellen
zu folgenden Zeiten können die Geschäftsstellen aufgesucht werden:
montags bis freitags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfälle
Besondere Sprechzeiten gelten für:
• Rechtsantrag- und Beratungshilfestelle
montags, mittwochs, donnerstags und freitags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Rechtsantrag- und Beratungshilfestelle ist dienstags für den Publikumsverkehr geschlossen. In unaufschiebbaren Fällen wenden Sie sich bitte an die Pforte.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Rechtsuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe oder Einrichtungen und deren Hilfspersonen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft und nach Terminvereinbarung.
• Grundbuchamt
montags bis freitags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
• Gerichtszahlstelle / Zeugenanweisung
montags bis freitags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Gerichts:
Das Gerichtsgebäude ist geöffnet:
montags bis donnerstags
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist während deren Dauer auch darüber hinaus möglich.
Sicherheitskontrollen
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Identität des Verantwortlichen:
Direktor des Amtsgerichts Speyer Hans-Jürgen Stricker, vertreten durch die ständige Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Speyer Andrea Herkommer-Zimmermann,
Amtsgericht Speyer, Wormser Straße 41, 67346 Speyer, Postfach 1103, 67321 Speyer,
Telefon: 06232 609-0, Telefax: 06232 609-2891, E-Mail: agsp(at)zw.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Richter am Amtsgericht Peter Zweig
Amtsgericht Speyer, Wormser Straße 41, 67346 Speyer, Postfach 1103, 67321 Speyer,
Telefon: 06232 609-0, Telefax: 06232 609-2891, E-Mail: datenschutz.agsp(at)zw.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV RP) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i. V. m. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
Information;
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
Datenübertragbarkeit und
Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40, 55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Amtsgericht Speyer
DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DEN GERICHTSVOLLZIEHERDIENST
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung und § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Identität des Verantwortlichen:
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Speyer verarbeitet.
Amtsgericht Speyer, Wormser Straße 41, 67346 Speyer, Postfach 1103, 67321 Speyer,
Telefon: 06232 609-0, Telefax: 06232 609-2891, E-Mail: agsp(at)zw.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Richter am Amtsgericht Peter Zweig
Amtsgericht Speyer, Wormser Straße 41, 67346 Speyer, Postfach 1103, 67321 Speyer,
Telefon: 06232 609-0, Telefax: 06232 609-2891, E-Mail: datenschutz.agsp(at)zw.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 11 LDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit), besondere Verfahrensordnungen
(Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung,
Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Beamtengesetze, die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, die Gerichtsvollzieherordnung und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zumStreitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich 1Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. 'Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für dasVerfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfall'fehs erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Aufbewahrundspflichten richten sich nach § 43 Gerichtsvollzieherordnung (GVG). Danach sind Sonder- und Sammelakten von dem Gerichtsvollzieher fünf Jahre nach Erledigung des letzten in ihnen enthaltenen Vorgangs zu vernichten.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i. V. m. §§ 43 bis 46 LDSG zu:
Information;
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Datenoffengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen einesBeschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
Datenübertragbarkeit und
Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40, 55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärunq zu unserer Website finden Sie hier.
Bei dem Amtsgericht Speyer ist es ab dem 6. Juni 2017 möglich Prozesserklärungen und Dokumente elektronisch einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht Speyer vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) übermittelt werden. Eine Einreichung mittels einfacher E-Mail ist regelmäßig nicht zulässig.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden kann. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.
Alternativ dazu ist es möglich, für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht einen besonders sicheren Übertragungsweg zu wählen; in diesem Fall müssen die zu Gericht gereichten Erklärungen lediglich einfach elektronisch signiert werden.
Für die Anwaltschaft wird mit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs die rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten unterstützt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie unter http://www.ejustice.rlp.de
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
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Hinweise nach § 8 Abs. 5 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
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Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt.
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