Das Nachlassgericht informiert
Ausschlagung der Erbschaft
Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen wollen, beachten Sie bitte, dass die Ausschlagung durch Erklärung gegenüber dem für den Erbfall zuständigen Nachlassgericht (d. h. in der Regel bei dem Gericht in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte) oder dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht erfolgen muss, und zwar
- entweder in öffentlich beglaubigter Form, d.h. sie muss schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.
In Rheinland-Pfalz sind auch die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die Stadt- und Kreisverwaltungen zur öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften befugt. - oder zu Protokoll des für den Erbfall zuständigen Nachlassgerichts (s.o.) oder des für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gerichts. Ausschlagungserklärungen beim Amtsgericht Speyer (bitte beachten Sie die Zuständigkeit s. o.) sind jeden Tag möglich - ohne Anmeldung - zu den Geschäftszeiten zwischen 9.00 und 12.00 Uhr. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie für die Beurkundung einer Ausschlagungserklärung vor dem Amtsgericht Speyer Ihren Personalausweis und genügend Zeit mitbringen, da je nach Publikumsandrang mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden muss.
Erbschein
Wenn Sie einen Erbschein benötigen, bitten wir um schriftliche Mitteilung unter Angabe des Erblassers, des Sterbedatums und des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Sie erhalten dann eine Antwort bzw. eine Terminladung.
Formulare
Formulare des Nachlassgerichts finden sie hier.
Weitere Fragen
Weitere Fragen beantworten wir gerne persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Gerichts oder telefonisch. Telefonisch sind wir für Sie täglich zwischen 9.00 und 12.00 Uhr da. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden unter agsp(at)zw.jm.rlp.de. Falls bereits ein Verfahren bei uns geführt wird, erleichtern Sie uns die Zuordnung Ihrer Anfrage, wenn Sie in Ihrer E-Mail das Aktenzeichen angeben. Ebenfalls hilfreich ist die Mitteilung Ihrer Telefonnummer, damit offene Fragen schnell geklärt werden können.
Nachname des Erblassers mit einem der Buchstaben
Buchstaben | Zuständigkeit | Telefonnummer |
A, B, E, F, G, H, I, W | Frau Schwind | 06232/ 609-2877 |
K, L, M, N, O, P, V, X, Y, Z | Frau Kerth-Homann | 06232/ 609-2876 |
C, D, J, Q, R, S, T, U | Frau A. Döring | 06232/ 609-2878 |