Gerichtsvollzieher
Die hauptsächliche Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung der
Zwangsvollstreckung
im Auftrage des Gläubigers. Zu seinem Aufgabenbereich gehören die Vollstreckungshandlungen bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Sachen, zur Erwirkung der Herausgabe, Überlassung und Räumung, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.
Der Gerichtsvollzieher wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (meist ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss, Urkunde) muss vorgelegt werden
- mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides müssen diese Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
- der Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch die Vollstreckungsklausel) muss dem Schuldner zugestellt sein.
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts; er untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.
Bitte wenden Sie sich wegen der Beauftragung der Gerichtsvollzieher direkt an das jeweilige Amtsgericht. Anträge, die hier eingehen oder abgegeben werden, müssen an die jeweiligen Amtsgerichte weitergeleitet werden.
alle weiteren Vollstreckungsaufträge können Sie richten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei dem
Amtsgericht Speyer,
Wormser Str. 41
67346 Speyer
oder den Gerichtsvollzieher selbst. Welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Auftrag örtlich zuständig ist, erfahren Sie hier:
Am Ende des Gerichtsvollzieherverzeichnisses finden Sie ein Straßenverzeichnis mit der entsprechenden Zuordnung der Gerichtsvollzieher
oder bei der
Gerichtsvollzieherverteilerstelle Telefon: 06232/609 2802