Abschiebehaft

Hinweise für Abschiebungshaftsachen bei dem Amtsgericht Speyer

Im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken wurde die erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Abschiebungshaftsachen ab dem 01. Januar 2020 am Amtsgericht Speyer konzentriert.

Sie erreichen die zuständige Geschäftsstelle wie folgt:

Telefon:           06232 609 - 2899
Telefax:           06232 609 - 2890

E-Mail:             Abschiebehaft.agsp(at)zw.jm.rlp.de

Zentraler gerichtlicher Bereitschaftsdienst:

In unaufschiebbaren Eilfällen an
•          Werktagen

von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr (montags bis freitags),

von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (montags bis donnerstags) und

von 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags)

•          dienstfreien Tagen von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr

wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Diese vermittelt den Kontakt zum zuständigen Richter.