I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 8. Mai 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 50-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft 115 gewerbsmäßige Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Er soll von Juli 2019 bis Juli 2022 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in Speyer 100 mal 1 Gramm Marihuana für fünf Euro an einen Dritten verkauft haben. Ferner soll er mit demselben Mittäter von September 2021 bis März 2022 15 Mal an einen anderen Dritten verkauft haben. In allen Fällen soll er sich dadurch eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einem Umfang verschafft haben.
am 15. Mai 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 31-jährigen Angeklagten aus Bad Dürkheim, dem von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2023 in Speyer für einen gesondert verfolgten Täter in Speyer ein Kilogramm Amphetamin erworben haben.
am 15. Mai 2024 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft eine versuchte gemeinschaftliche räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2022 in Speyer den Geschädigten zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern zwei zuvor gestohlene Mobiltelefone gegen eine Zahlung von 400,- Euro angeboten und den als Übersetzer fungierenden Zeugen schließlich unter Vorhalt von Pfefferspray und eines Buttermessers gezwungen haben 400,- Euro zu zahlen. Das Unternehmen soll fehlgeschlagen sein, der Dolmetscher soll dem Angeklagten und den Mittätern die Mobiltelefone entrissen und weggerannt sein.
Das Verfahren gegen einen der beiden Mittäter wurde am 27. September 2023 verhandelt.
am29. Mai 2024 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 48-jährigen Angeklagten und eine 40-jährige Angeklagte aus Otterstadt, denen von der Staatsanwaltschaft gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Sie sollen Marihuana verkauft haben und zu diesem Zwecke auch 188 Cannabispflanzen in ihrer Wohnung angebaut haben. Dabei soll es sich um insgesamt mehr als ein Kilogramm Cannabis gehandelt haben.
Das Jugendschöffengericht:
am 13. Mai 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2023 einem mitinhaftierten Untersuchungsgefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm das Knie gegen den Kopf gerammt haben. Der Geschädigte soll dadurch Blutergüsse im Gesicht und am Hals sowie Schluckbeschwerden erlitten haben.
am 22. Mai 2024 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 22-jährige Angeklagte aus Ludwigshafen am Rhein und eine mittlerweile 20-Jährige aus Haßloch, denen von der Staatsanwaltschaft ein besonders schwerer Raub vorgeworfen wird. Sie sollen im September 2021 in Frankfurt am Main mit dem Geschädigten unterwegs gewesen sein und als dieser an einem Geldautomaten 100 Euro abgehoben hatte, ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihn ins Gesicht und den Oberkörper getreten haben bis er ohnmächtig wurde. Anschließend sollen sie ihm die 100 Euro und eine Musikbox abgenommen haben um das Erlangte für sich zu behalten. Der Geschädigte soll Schmerzen an den Augen und dem Oberkörper sowie Kratzer erlitten haben.
am 27. Mai 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen 19-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung vorgeworfen wird. Er soll im September 2023 in der Jugendstrafanstalt einen Vollzugsbeamten verbal beleidigt haben.
am 27. Mai 2024 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und zwei tateinheitliche Beleidigungen vorgeworfen werden. Er soll im Juni 2023 in Remagen auf öffentlichen Straßen mit einem Fahrrad unterwegs gewesen sein, obwohl er aufgrund Alkohol- und Cannabiskonsum fahruntüchtig war. Bei der polizeilichen Kontrolle soll er körperlichen Widerstand und bei der anschließenden Fahrt ins Krankenaus die beiden Polizeibeamten als Idioten bezeichnet haben.
am 27. Mai 2024 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen wird. Er soll im März 2023 in Mainz in dem Strafverfahren gegen ihn gegenüber der Richterin geäußert haben, dass er sie töten werde, wenn er wieder aus der Haft entlassen werde und eine entsprechende Geste gemacht haben. Auch soll er sie als hirnlos bezeichnet haben um sie ihn ihrer Ehre herabzuwürdigen.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins
mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der
Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen -
kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer
Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 30. April 2024
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts