12 Ea 14/23 Amtsgericht Speyer führt die elektronische Akte (eAkte) ein

Heute wird beim Amtsgericht Speyer die elektronische Aktenführung (eAkte) in zivilgerichtlichen Verfahren eingeführt. Bestandsverfahren werden in der bisherigen Papierform weiterbearbeitet und zu Ende geführt.

Zum 1. Dezember 2023 folgt dann auch die Umstellung familiengerichtlicher Verfahren auf die eAkte. Im Februar und Mai 2024 werden die Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie das Betreuungsgericht nachziehen. Bis zum 31. Dezember 2025 soll die Einführung der eAkte in allen Fachgebieten abgeschlossen sein.

 

Für das Amtsgericht bedeutet die Einführung der eAkte künftig ein in der Regel medienbruchfreies Arbeiten. Bereits heute geht der weit überwiegende Teil aller Schriftstücke elektronisch ein. Er kann nun künftig elektronisch weiterverarbeitet werden. Umgekehrt müssen allerdings in Verfahren, die als eAkte geführt werden, in Papierform eingegangene Schriftstücke für die elektronische Bearbeitung digitalisiert werden. Dafür wurde eigens eine hausinterne Scanstelle eingerichtet, die nach aktuellen technischen Standards der Informationssicherheit betrieben wird.

 

Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen im Wege des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs (eRV) bei Gericht einreichen. Bürgerinnen und Bürgern sowie juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel Unternehmen oder Vereinigungen, können den elektronischen Rechtsverkehr nutzen, müssen es aber nicht. Allerdings genügt dann aus Gründen der Rechtssicherheit, insbesondere der Authentizität des Absenders, nicht etwa eine einfache E-Mail. Die Voraussetzungen der Teilnahme am elektronischen Rechtverkehr einschließlich der technischen Anforderungen, zu denen in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur gehört, finden sich unter ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.

 

Die Vorteile der eAkte liegen auf der Hand. Der Akteninhalt steht den mit der Rechtsangelegenheit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz, auch im Homeoffice, zur Verfügung und er ist immer auf dem aktuellen Stand.

Der Einführung der eAkte gingen umfassende Schulungen aller befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus. Büroräume und Sitzungssäle wurden mit der notwendigen Ausstattung versehen, sodass einer erfolgreichen Einführung, wie sie bereits bei den Gerichten erfolgt ist, nichts im Wege steht.

Sollte es in der Übergangsphase gleichwohl zu Störungen kommen, bitte ich dies zu entschuldigen.

 

Speyer, den 15. November 2023

 

Hans-Jürgen Stricker

Direktor des Amtsgerichts

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